Ulm (ots) - Während einer Polizeikontrolle am Samstagmorgen gegen 01.25 Uhr in Langenenslingen konnte ein 53-jähriger Autofahrer seinen Führerschein nicht vorzeigen. Eine Überprüfung der Daten im polizeilichen Auskunftssystem folgte. Dem Mann war seine Fahrerlaubnis entzogen worden. Die Sperrfrist zur Wiedererteilung war zwar verstrichen, aber eine neue Fahrerlaubnis noch nicht wieder erteilt worden. Deshalb konnte er auch keinen Führerschein vorweisen. Nun muss er sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.
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