Borken – Drogen im Straßenverkehr (zwei Fälle)

Borken (ots) - (mh) Am Montag kontrollierten Polizeibeamte gegen 23:20 Uhr einen 21-jährigen Autofahrer aus Borken auf der Straße Wilbecke. Ein Drogenvortest bestätigte den Verdacht der Beamten, dass der 21-jährige unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Sie leiteten ein Bußgeldverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt. Ein Arzt entnahm dem Borkener eine Blutprobe.

Der zweite Fall hatte sich bereits gegen 19.50 Uhr zugetragen. In diesem Fall hatten die Beamten gegen 19.50 Uhr auf der Straße "Am Papendiek" einen 28-jährigen Borkener angehalten, weil die Beleuchtung an seinem Pkw nicht in Ordnung war. Bei der Kontrolle ergab sich auch hier der Verdacht, dass der Mann unter Drogeneinfluss stand. Ein Drogentest bestätigte dies, sodass sich in diesem Fall die bereits beschriebenen Maßnahmen durchgeführt wurden.

Was erwartet die beiden Männer?

Für die Fahrt unter Drogeneinfluss mindestens ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Sowohl Bußgeld als auch Fahrverbot verdoppeln sich, wenn man das zweite Mal mit Drogen im Verkehr in Erscheinung tritt. Bei dritten Mal wird es noch teurer. Bei Führerscheininhabern wird außerdem die Kraftfahreignung durch die Führerscheinstelle überprüft.

Das sind nur die Folgen, wenn bei der Fahrt nichts passiert. Drogen im Straßenverkehr führen immer wieder zu tödlichen Verkehrsunfällen, bei denen häufig Unschuldige für die Unvernunft rücksichtloser Drogenkonsumenten büßen müssen.

Sie entscheiden: Drogen und seine negativen Folgen oder Führerschein und sichere Mobilität für sich selbst und andere. Beides geht nicht!

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
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Frank Rentmeister
Telefon: 02861-900-2200
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