BAB 23 / Kölln-Reisiek – „Drohnenflug“ über der Autobahn

Bad Segeberg (ots) - Gestern Mittag wurden die Beamten vom Polizeirevier Elmshorn nach Kölln-Reisiek gesandt, da von einer dortigen Autobahnbrücke aus ein Quadrocopter ("Drohne") über die Autobahn 23 fliegen sollte.

Am Einsatzort trafen sie um 12:30 Uhr auf einen 21-jährigen aus Kölln-Reisiek, der seinen Quadrocopter mit einer Fernbedienung steuerte und diesen über die Autobahn fliegen ließ.

Zu einem ist dies nach der Luftverkehrs-Ordnung über einer Bundesfernstraße verboten, zum anderen kann es dadurch zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen, wenn sich Verkehrsteilnehmer bei dem Auftauchen des Quadrocopters erschrecken und entsprechend reagieren oder aber auch nur durch das Fluggerät abgelenkt sind und nicht auf den fließenden Verkehr achten.

Dem Eigentümer des Quadrocopters wurde die weitere Nutzung über der Autobahn untersagt. Des Weiteren wurde eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Luftverkehrs-Ordnung geschrieben.

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