Frankfurt (Oder) (ots) - Am Mittwochmorgen gegen 7:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen Kleintransporter auf der Bundesautobahn 12. Der 30-jährige Beifahrer wurde mit Haftbefehl gesucht.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte gegen den Mann im Oktober 2017 einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Pflichtversicherung erlassen. Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte den Letten zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1200 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen.
Weil der gesuchte Mann die geforderte Geldstrafe vor Ort nicht begleichen konnte, brachten ihn die Beamten in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.
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