Pirna / Halle / Leipzig / Chemnitz (ots) - Am Sonntag, den 11. März 2018, findet um 14:00 Uhr in Chemnitz die Fußballspielbegegnung zwischen dem Chemnitzer FC und dem Halleschen FC statt.
Die Bundespolizei untersagt per Allgemeinverfügung auf der Bahnstreckenführung Halle - Leipzig - Chemnitz und zurück aus Sicherheitsgründen die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot gilt am 11. März 2018 im Zeitraum von 08:30 bis 20:00 Uhr zunächst auf folgenden Regelzugverbindungen, einschließlich der Umstiege in den entsprechenden Bahnhöfen:
Anreise:
Halle(Saale)Hbf.: ab 09:21 Uhr
Leipzig Hbf.: an 09:58 Uhr
Leipzig Hbf.: ab 10:20 Uhr RE 27760
Chemnitz Hbf.: an 11:25 Uhr
Rückreise:
Chemnitz Hbf.: ab 17:31 Uhr RE 27777
Leipzig Hbf.: an 18:30 Uhr
Leipzig Hbf.: ab 19:03 Uhr
Halle(Saale)Hbf.: an 19:40 Uhr
Erweiterungen bzw. Änderungen der Zugverbindungen können bei Fahrplanänderungen oder Änderung der Gefährdungslage jederzeit vorgenommen werden. Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Für den Fall von Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung droht unter anderem gemäß 3 Absatz 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro.
Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Str. 22 in 01796 Pirna, während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Pirna
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 03501 795-7021
E-Mail: presse.pirna@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de