Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 08.03.2018

Heilbronn (ots) - Heilbronn: Haftbefehl im Kinderporno-Fall

Aufgrund der Anzeige eines betroffenen Vaters Mitte Februar 2018 ergab sich der Verdacht, dass ein bereits wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildmaterial vor dem Heilbronner Amtsgericht angeklagter 31-Jähriger aus Heilbronn, nicht nur wie bisher angenommen kinderpornografisches Bildmaterial besaß, sondern auch derartiges Bildmaterial selbst hergestellt hat. Aufgrund dessen wurden seine Wohnräume am 5. März erneut durchsucht. Hierbei konnten neben weiteren Speichermedien eine Kamera sichergestellt werden. Die bereits im Vorfeld als kinderpornografisch eingestuften Bilder wurden anschließend erneut und gezielt daraufhin untersucht, ob diese mittels der aufgefundenen Kamera hergestellt wurden. Bei dieser Auswertung konnten nun wenige Bilder gefunden werden, die den Beschuldigten selbst mit einem im Aufnahmezeitraum 2013 8-jährigen Jungen bei der Durchführung sexueller Handlungen an dem Kind zeigen. Nunmehr besteht der dringende Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs gegen den Beschuldigten, weshalb die Staatsanwaltschaft Heilbronn am 7. März einen Haftbefehl gegen ihn beantragt hat, der vom Amtsgericht Heilbronn erlassen und nach Vorführung des Beschuldigten am 08. März auch in Vollzug gesetzt wurde. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen dauern an.

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