Cloppenburg/Vechta (ots) - Lindern - Ehrung für Zivilcourage
Am 10. März 2018 zeichnete Polizeidirektor Walter Sieveke, Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, im Rahmen des Deligiertentages des Heimatbundes für das Oldenburger Münsterland, der diesjährig in Lindern durchgeführt wurde, vier Menschen für Zivilcourage aus.
Am 24. April 2017, gegen 09.50 Uhr, wollte ein 60-jähriger Mann aus Quakenbrück einen Minibagger in Dinklage, Auf dem Hövel, von einem Transportanhänger fahren. Dieser kippte beim Herunterfahren um und begrub den Mann unter sich. Der 63-jährige Waldemar Hergenröder aus Vechta und seine 40-jährige Kollegin, Marion Kuhlmann, die in Cloppenburg lebt, kamen zufällig mit einem Container-LKW an der Unglücksstelle vorbei. Geistesgegenwärtig luden sie den beladenen Container ab, befestigten eine stabile Metallkette an der Hebeeinrichtung und hoben mit der Hydraulik des LKW den Minibagger an, so dass der Verunglückte schwer verletzt geborgen werden konnte.
Am 27. August 2017, gegen 11.00 Uhr, befuhren zwei 19-Jährige aus Visbek die Straße Endel in Visbek. Aufgrund eines auf der Straße befindlichen Schotterhaufens kam der KleinLKW-Führer ins Schleudern und prallte frontal gegen einen Baum. Das Fahrzeug geriet sofort in Brand. Bernd Büssing, 19-jähriger Visbeker, der zufällig mit seinem PKW an der Unfallstelle eintraf, zog daraufhin die beiden schwer verletzten Unfallbeteiligten aus dem brennenden Fahrzeug und legte sie in sicherer Entfernung ab. Im Anschluss setzte er einen Notruf ab und kümmerte sich bis zum Eintreffen der Rettungskräfte um die beiden Verletzten.
Am 08. Juni 2017, gegen 19.50 Uhr, versuchte eine Mittäterin nach vorangegangenem falschen Gewinnversprechen direkt bei einer 90-jährigen Geschädigten Bargeld zu erlangen. Durch den aufmerksamen 70-jährigen Nachbarn Klemens Gerdes, Visbeker, wurde die weitere Tatbegehung unterbunden. Er hielt die Mittäterin bis zum Eintreffen der Polizei fest und übergab sie anschließend. Durch diese vorbildliche Nachbarschaftshilfe konnte die Geschädigte vor einem Schaden in vierstelliger Höhe bewahrt werden.
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