Pressemeldung PI Goslar, 10.03.18

Goslar (ots) - 1. Motorroller ohne Versicherungsschutz

Am Freitag, gegen 16.00 Uhr, fiel einer Funkstreife in Goslar-Oker, Wolfenbütteler Str., ein Motorroller mit einem nicht gültigen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2017 auf. Bei der folgenden Verkehrskontrolle bestätigte sich der Verdacht, dass kein gültiger Versicherungsschutz für den Motorroller bestand. Gegen den 26-jährigen Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass für derartige versicherungspflichtige Fahrzeuge ab dem 01. März neue Versicherungskennzeichen erforderlich sind. Für das Jahr 2018 gelten "blaue" Versicherungskennzeichen!

Görlich, PHK

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