Grenzübertritt ohne erforderliche Reisedokumente
13.03.2018, PP Oberfranken
Grenzübertritt ohne erforderliche Reisedokumente
SELB, LKR. WUNSIEDEL. Eine gemischte Streife der Polizeiinspektion Fahndung Selb und der Bundespolizeiinspektion Selb ertappte am Montagmittag auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße 2179, im Bereich Selb, ein vietnamesisches Pärchen ohne erforderliche Reisedokumente.
Der 29-jährige Fahrer und seine 24-jährige Beifahrerin waren gegen 12.30 Uhr mit ihrem Fahrzeug mit tschechischer Zulassung über den ehemaligen Grenzübergang Selb eingereist. Die grenzpolizeilichen Ermittlungen ergaben, dass das Pärchen einen Ausflug zu Bekannten nach Deutschland unternehmen wollte. Auf die Mitnahme der erforderlichen Reisdokumente hatten sie jedoch verbotenerweise verzichtet.
Dies wird für sie nun strafrechtliche Folgen haben: Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Tschechien ist es unabdingbar, die Grenzübertrittsdokumente - Reisepass oder Personalausweis - mitzuführen. EU-Bürger - auch Deutsche - machen sich sonst einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Drittausländer, die keine zum Grenzübertritt ermächtigenden Papiere bei sich haben und trotzdem die Grenze passieren, begehen regulär eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz.
So mussten die Fahnder auch die beiden vietnamesischen Staatsangehörigen wegen unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet Anzeigen.