Fahrer mit Fahrverbot hatte Hehlerware an Bord


15.03.2018, PP Oberfranken

Fahrer mit Fahrverbot hatte Hehlerware an Bord
A73/STRULLENDORF, LKR. BAMBERG. Ein für den Fahrer gültiges Fahrverbot und Hehlerware im Auto, stellte am Mittwoch eine Zivilstreife der Bamberger Verkehrspolizei bei der Kontrolle eines Peugeot auf der Autobahn A73 fest.


Die Verkehrspolizisten unterzogen am Mittag den Peugeot mit Ausfuhrkennzeichen nahe Strullendorf einer Kontrolle. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 42-jährigen bulgarischen Fahrer ein rechtskräftiges Fahrverbot in Deutschland besteht. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Fahrzeuges entdeckten die Beamten Kosmetika im Wert von mindestens 600 Euro, für die der Fahrer keinen Eigentumsnachweis vorzeigen konnte. Neben der Sicherstellung der Gegenstände und einer Anzeige wegen Hehlerei, erhält der 42-Jährige außerdem noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.