GBA: Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 5. März 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen

den 20-jährigen syrischen Staatsangehörigen Yamen A.

wegen des Tatvorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB) erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag mit hochexplosivem Sprengstoff geplant und bereits mit dessen Vorbereitung begonnen zu haben. Nach den Vorstellungen des Angeschuldigten wollte er mit seinem Anschlag mindestens 200 Menschen töten und damit an die bisherigen dem "Islamischen Staat" zuzurechnenden Anschläge in Europa anknüpfen. Es kam ihm dabei darauf an, in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ein Klima der Angst und der Verunsicherung zu schüren. Es handelt sich daher um eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung (§ 120 Abs. 2 Nr. 1, § 74a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GVG).

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Yamen A. beschäftigte sich seit Sommer 2017 mit jihadistischem Gedankengut und befürwortete die Ideologie des "Islamischen Staates". Vor diesem Hintergrund fasste er spätestens im Juli 2017 den Entschluss, in Deutschland inmitten einer größeren Menschenansammlung einen Sprengsatz zu zünden. Dadurch wollte er eine möglichst große Anzahl von Personen, mindestens 200, töten und eine Vielzahl weiterer Personen verletzen. An welchem konkreten Ort und zu welchem Zeitpunkt der Angeschuldigte den Anschlag begehen wollte, ist unklar.

Zur Umsetzung seines Vorhabens verschaffte er sich über das Internet die notwendigen Kenntnisse zum Bau einer Sprengvorrichtung. Hierzu gehörten vor allem Anleitungen für die Konstruktion eines Zünders, einer Fernauslösung sowie die Synthese des Sprengstoffes Triacetontriperoxid (TATP) aus Wasserstoffperoxid, Schwefelsäure und Aceton. Bereits Ende Juli 2017 begann der Angeschuldigte damit, die entsprechend den Anleitungen benötigten Komponenten und Chemikalien für den Bau der Sprengvorrichtung zu beschaffen. Nahezu sämtliche für die Herstellung der Sprengvorrichtung erworbenen Komponenten und Chemikalien konnten bei dem Angeschuldigten aufgefunden werden.

Die Bundesanwaltschaft leitete am 21. Oktober 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen den Angeschuldigten ein. Ausgangspunkt hierfür waren Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz, auf deren Grundlage das Bundeskriminalamt den Angeschuldigten identifizieren konnte. Er wurde am 31. Oktober 2017 vorläufig festgenommen (vgl. Pressemitteilungen Nr. 80 und Nr. 81 vom 31. Oktober 2017) und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 82 vom 1. November 2017).



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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