Lübeck (ots) - Seit Anfang März 2018 sind bei der Lübecker Kriminalpolizei vermehrt Strafanzeigen wegen Betruges eingegangen. Unbekannte Täter hatten auf Onlineverkaufsportalen von Privatpersonen angebotene Ware zunächst via "Paypal" bezahlt, die Ware entgegen genommen und danach die Zahlung online wieder storniert. Der Verkäuferschutz greift in diesen Fällen nicht.
Die seit der letzten Woche angezeigten Betrugsfälle wiesen stets dieselbe Masche auf:
Über das Onlineverkaufsportal "Ebay-Kleinanzeigen" hatten mehrere Geschädigte persönliche Ware zum Verkauf angeboten. Unbekannte Täter kauften die angebotenen Waren und zahlten den Kaufpreis mittels der Bezahlplattform "Paypal". Die Geschädigten hatten jeweils auch einen Zahlungseingang von "Paypal" zu verzeichnen. Der unbekannte Käufer holte dann vereinbarungsgemäß die Ware an der Haustür ab. Aufgrund der eingegangenen Zahlung wurde die Ware auch an die unbekannte Person herausgegeben. Kurze Zeit später wurde die "Paypal-Zahlung" jedoch storniert und der Verkäufer hatte den Schaden.
Gemäß der Geschäftsbedingungen von Paypal konnten die Geschädigten den entstandenen Schaden nicht geltend machen, weil der Käufer die Ware persönlich abholte - der Verkäuferschutz greift in diesen Fällen nicht.
Das Kommissariat 14 hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des mehrfachen Betruges aufgenommen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer an der Haustür raten die Beamten dazu, die Ware gegen Barzahlung auszuhändigen.
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