Karlsruhe (ots) - KURZ NICHT AUFGEPASST? -
Auch eine nur kurze Ablenkung kann drastische Folgen haben!
Ablenkung im Straßenverkehr wird als Unfallursache häufig unterschätzt. Sie betrifft uns alle, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger. Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr mit sogenannten "verkehrsfremden" Dingen beschäftigt, der läuft Gefahr, von den wesentlichen Abläufen des Straßenverkehrs abgelenkt zu werden und damit sich sowie andere erheblich zu gefährden. Eine kurze Unaufmerksamkeit kann unter Umständen nicht nur zu gefährlichen Verkehrssituationen oder riskanten Fahrmanövern, sondern auch zu schlimmen Unfällen führen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beschreibt in § 23, unter welchen Voraussetzungen ein zur Kommunikation, Information oder Organisation dienendes oder zu dienen bestimmtes elektronisches Gerät beim Führen von Fahrzeugen benutzt werden darf. Hierunter fällt vor allem das viel zitierte Telefonieren mit Handy oder Smartphone während der Fahrt. Zu bedenken gilt hier allerdings, dass auch ein angeregtes Telefonieren mit einer zugelassenen Freisprechanlage den Fahrer bedeutend ablenken kann. Vielfach nicht bekannt ist, dass diese Vorschriften auch für Radfahrer gelten.
Bei Untersuchungen wurde festgestellt, dass das Unfallrisiko beim Telefonieren während der Fahrt um den Faktor 1,3 und beim Schreiben von Nachrichten sogar um das 23-fache steigt.
Doch neben dem Telefon gibt es noch weitere, oftmals nicht als solche erkannte, Ablenkungsquellen. Ob beim Programmieren des Navigationsgerätes, dem Bedienen des Radiogerätes, dem Hören spannender Musiktitel, emotionalen Gesprächen der Fahrzeuginsassen, Alltagshandlungen wie Essen, Trinken oder auch Schminken sowie Geschehnisse in der Umgebung - jede Ablenkung nimmt eigene Handlungssicherheit und birgt Gefahren für den Abgelenkten selbst sowie für andere Verkehrsteilnehmer. Eine besondere Gefahr besteht darin, dass bereits bei einer Geschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde eine Unaufmerksamkeit von nur einer Sekunde zu einem fast 30 Meter langen "Blindflug" führt.
Doch nicht nur Auto- und Radfahrer sind durch Ablenkung gefährdet, auch Fußgänger setzen sich durch ihr Verhalten immer wieder besonderen Gefahren aus.
Viele Fußgänger beschäftigen sich mit ihrem Handy oder Smartphone, anstatt sich auf den Verkehr zu konzentrieren. Die ganze Aufmerksamkeit fokussiert sich auf das Telefonieren oder das Schreiben von Nachrichten. Geschehnisse drumherum werden nur bedingt wahrgenommen. Besonders beliebt ist sowohl beim Gehen, Joggen oder auch beim Fahren auf Inline-Skates das Musikhören. Die Stöpsel im Ohr verhindern die Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen und Signalen, so dass herannahende Fahrzeuge oder auch Straßenbahnen nicht gehört werden. Beim Überqueren der Straßen oder Schienen kommt es dadurch leider oft zu Zusammenstößen mit schweren oder sogar tödlichen Verletzungen der Fußgänger.
Deshalb gilt: Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr, egal ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
Weitere Informationen zum Thema Ablenkung im Straßenverkehr gibt es auf den Seiten der Verkehrssicherheitsaktion "GIB ACHT IM VERKEHR" unter http://ablenkung.gib-acht-im-verkehr.de/ sowie dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat unter http://www.abgelenkt.info/.
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666-1111
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