Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 1. März 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den 24-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen Waqas A.
erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in Pakistan als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Lashkar-e-Taiba (LeT)" beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB).
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Waqas A. schloss sich 2010 auf Wunsch seines Vaters im pakistanischen Gujranwala der ausländischen terroristischen Vereinigung "Lashkar-e-Taiba" (übersetzt: "Armee der Reinen") an. Zunächst nahm er nur an religiösen Zusammenkünften der Terrororganisation teil. Danach lernte er in einem Trainingslager der "LeT", mit Schuss-, Hieb- und Stichwaffen umzugehen. Ende 2014 fasste Waqas A. den Entschluss, sich für die "LeT" am "Jihad" gegen Indien zu beteiligen. Zu diesem Zweck schloss er sich einer "LeT"-Zelle in Karatschi an. Da der Angeschuldigte allerdings vermutete, dass diese in Karatschi Raubtaten und womöglich auch Tötungsverbrechen begeht, wollte Waqas A. Anfang 2015 die Gruppe verlassen. Daraufhin wurde er von den übrigen Mitgliedern in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt und misshandelt. Ende Januar 2015 gelang ihm die Flucht und er kehrte in sein Elternhaus nach Gujranwala zurück. Nachdem er dort mehrfach telefonisch und persönlich von den Mitgliedern seiner Gruppe bedroht worden war, entschloss sich Waqas A., Pakistan zu verlassen. Im März 2015 reiste er aus Pakistan aus und traf Mitte August in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Die radikal-religiöse Vereinigung "Lashkar-e-Taiba" verfolgt das Ziel, das unter indischer Verwaltung stehende Kaschmir-Gebiet an Pakistan anzuschließen und islamisches Recht einzuführen. Letztlich strebt die "LeT" einen islamischen Staat in den von Muslimen dominierten Gebieten Südostasiens an. Neben bewaffneten Angriffen verübt die Organisation auch sogenannte "fidayeen"-Anschläge, bei denen Attentäter anders als bei Selbstmordanschlägen ihren Tod zwar in Kauf nehmen, aber nicht zwingend mit dem Anschlag herbeiführen. Die Anschläge der "LeT" richten sich vor allem gegen indische Sicherheitskräfte sowie zivile und militärische indische Einrichtungen. Seit dem Eingreifen der USA in den Konflikt in Afghanistan sieht die "LeT" auch die westliche Welt als Feind an.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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