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Freiburg (ots) - Hinweis:
Die Daten zur Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2017 sind dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt.
Das Polizeipräsidium Freiburg ist für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben für den Stadtkreis Freiburg und die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut zuständig.
Am Dienstag, 20.03.2017, präsentierte Polizeipräsident Bernhard Rotzinger gemeinsam mit dem Leiter der Direktion Polizeireviere, Leitender Polizeidirektor Berthold Fingerlin, und dem Leiter der Kriminalkommissariates Lörrach, Kriminalrat Florian Doppler, die Kriminalitätslage und Kriminalitätsentwicklungen des Jahres 2017 im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg. Zudem wurden die detaillierten Zahlen und Fakten der Polizeilichen Kriminalstatistik für den Landkreis Lörrach vorgestellt.
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
Aufgaben und Bedeutung Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen.
Um das statistische Datenmaterial unter diesen Gesichtspunkten optimal ausschöpfen zu können, ist es erforderlich,
Im Einzelnen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik der
Inhalt In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden in Monatszeiträumen die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß Straftatenkatalog der PKS-Richtlinien und die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen erfasst.
Straftaten nach Ländergesetzen des Nebenstrafrechts werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik, mit Ausnahme der Datenschutz- und etwaiger Versammlungsgesetze, nicht erfasst.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte sowie Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, nicht enthalten.
Antragsdelikte sind auch dann statistisch zu erfassen, wenn der Strafantrag nicht gestellt oder zurückgezogen wurde.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist mit der Strafverfolgungsstatistik der Justiz wegen unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze, -daten und -zeitpunkte nicht vergleichbar.
Hinweis: Dieser Pressemeldung ist eine Anlage beigefügt, aus der die wichtigsten Definitionen zur PKS hervorgehen.
Polizeipräsidium Freiburg - Gesamtübersicht
Die registrierten Straftaten im gesamten Dienstbereich des Polizeipräsidiums Freiburg haben um 2.936 Fälle (-3,8 %) im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Insgesamt wurden 75.045 Straftaten im Jahr 2017 registriert. Ohne die festgestellten spezifischen Verstöße gegen das AufenthG, AsylG und FreizügG/EU sind die Straftaten um 2.747Fälle auf 68.004 (-3,9 %) zurückgegangen.
Das Polizeipräsidium Freiburg ist für mehr als eine Million Einwohner zuständig. Die Häufigkeitszahl (HZ) des Polizeipräsidiums Freiburg ist mit 7.163 nach den Polizeipräsidien Stuttgart und Mannheim die dritthöchste HZ aller Polizeipräsidien in Baden-Württemberg. Sie gibt an, wie viele Straftaten rechnerisch auf 100.000 Einwohner entfallen. Betrachtet man die Stadt- und Landkreise getrennt, ist festzustellen, dass die Stadt Freiburg mit 12.237 Straftaten pro 100.000 Einwohner den schlechtesten Wert aufweist, noch vor dem Stadtkreis Mannheim und der Stadt Heidelberg. Im Land Baden-Württemberg liegt die HZ bei 5.295. Während der Landkreis Lörrach mit 9.484 weit über dem Durchschnitt des Landes liegt, zeigen die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut und Emmendingen bessere Werte. Insgesamt bleibt aber festzuhalten, dass in allen Bereichen des Polizeipräsidiums die Anzahl der erfassten Straftaten zurückging. (Hinweis: Für die Pressemeldung wurde die aus der Gesamtzahl aller registrierten Straftaten gebildete HZ verwendet.)
Die Aufklärungsquote ist um 2,8 Prozentpunkte auf 64,8 Prozent gestiegen. Im Land Baden-Württemberg sind die Straftaten insgesamt um 4,8 Prozent zurückgegangen. Die Aufklärungsquote liegt bei 62,4 Prozent.
Ein Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist aufgrund einer Strafrechtsänderung und der damit verbundenen Schlüsseländerung in der PKS nur sehr eingeschränkt möglich. Es kam zu Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch, welche unmittelbaren Einfluss auf diesen Deliktsbereich haben. Es wurden die neuen Tatbestände der sexuellen Belästigung (§ 184i) und der Paragraph 184j neu eingeführt. Im Jahr 2017 wurden 666 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert.
Die Rohheitsdelikte und die Delikte gegen die persönliche Freiheit gingen um 303 Fälle (-3,1 %) zurück. Die Anzahl der Körperverletzungsdelikte reduzierte sich um 261 Fälle. Insgesamt ist unter dem Summenschlüssel der Straßenkriminalität ein Rückgang um 10, 5 Prozent oder 1.508 Fällen zu verzeichnen.
Erneut sind die Fallzahlen im Bereich des einfachen Diebstahls um 1.593 Fälle (-10,7 %) gesunken, wie auch die Anzahl der schweren Diebstähle um 1.207 Fälle (-10,9 %). Erfreulich ist auch der Rückgang beim Wohnungseinbruch. Hier reduzierten sich die Fälle um 292 Straftaten, ebenso wie in den Bereichen der Fahrraddiebstähle unter erschwerten Umständen und der Diebstähle an/aus Kfz unter erschwerten Umständen. Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs stellt sowohl landesweit als auch innerhalb des PP Freiburg einen Schwerpunkt der repressiven und präventiven Polizeiarbeit dar. Die Erfahrung, dass mit Beginn der dunklen Jahreszeit von einem teils signifikanten Anstieg der Fallzahlen auszugehen ist, hat sich im Jahr 2017 bestätigt.
Die Fälle des Erschleichens von Leistungen (z.B. durch "Schwarzfahren") sind im letzten Jahr um 624 gestiegen, nachdem sie im Jahr 2016 um 1000 gefallen waren. Insgesamt hat sich der Bereich Vermögens- und Fälschungsdelikte nur leicht zum Vorjahr verändert (-0,4 %).
Bei den sonstigen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches ist im Jahr 2017 ein Abnahme um 818 Fälle (- 6 %) festzustellen. Hier sind vor allem die Fälle der Sachbeschädigung um 704 Taten zurückgegangen. Dem steht eine Steigerung bei dem Delikt Widerstand gegen die Staatsgewalt gegenüber. Hier war eine Steigerung um 34,1 Prozent oder um 61 Fälle auf 240 zu verzeichnen.
Einen Zuwachs um 950 Fälle gab es bei den strafrechtlichen Nebengesetzen. Dies ist insbesondere auf die Fallzahlen bei den Rauschgiftdelikten zurückzuführen. Diese stiegen um 20 % auf 1.062 Fälle, was auch aus einem erhöhten Kontrolldruck der Polizei resultiert.
Landkreis Lörrach
- Zunahme bei den strafrechtlichen Nebengesetzen (Rauschgiftdelikte, Ausländer-, Asyl- und Freizügigkeitsrecht)
Die registrierten Straftaten im Landkreis Lörrach sind um 401 Fälle (-1,8 %) auf 21.580 Fälle zurückgegangen. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote um 4 Prozentpunkte auf 73,2 Prozent gestiegen. Mit diesem Ergebnis liegen die Fallzahlen deutlich über dem Zehnjahresdurchschnitt von 18.662 Delikten. Ohne die festgestellten spezifischen Verstöße gegen das AufenthG, AsylG oder FreizügG/EU ist sogar ein Rückgang von 800 Fällen (- 4,7 %) zu verzeichnen, die Aufklärungsquote würde bei dieser Betrachtungsweise ebenso um 4 Prozentpunkte auf 64,1 Prozent gestiegen sein. Absolut gesehen wurden so 16.132 Straftaten gezählt.
Die Häufigkeitszahl für den Landkreis Lörrach beträgt 9.484. Auf 100.000 Einwohner entfallen somit rein statistisch 9.484 Straftaten. Damit liegt der Landkreis Lörrach zwischen der stark belasteten Stadt Freiburg und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut und Emmendingen. Die Häufigkeitszahl für das gesamte Polizeipräsidium liegt bei 7.163, im Land Baden-Württemberg bei 5.295.
Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen fiel um 66 auf 7.043 Tatverdächtige. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen ist nahezu gleich geblieben (2016: 42,9 Prozent zu 2017: 42,8 Prozent). 43,3 Prozent von ihnen hatte den Wohnort im Ausland. Von den 3.016 ausländischen Tatverdächtigen waren 681 Asylbewerber/Flüchtlinge. Betrachtet man die aufgeklärten Fälle ohne die spezifischen Verstöße gegen das AufenthG, AsylG oder FreizügG/EU, so waren es 900 Straftaten, an denen zumindest ein Asylbewerber beteiligt war. Dies bedeutet eine Abnahme um 103 Fällen oder 10,3 Prozent. Die meisten ausländischen Tatverdächtigen kamen aus Italien, gefolgt von der Schweiz, Türkei, Rumänien und Frankreich.
Die Gewaltkriminalität ist im Jahr 2017 um 42 Fälle (- 9,5 %) auf 399 Fälle gefallen. An diesen Straftaten ist der der größte Teil (79,2%) auf gefährliche oder schwere Körperverletzungen zurückzuführen.
Im Jahr 2017 wurden vier Straftaten gegen das Leben erfasst, alle wurden aufgeklärt.
Im Jahr 2017 wurden 171 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert. Ein Vergleich zum Vorjahr ist aber aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen (beispielweise wurde der Straftatbestand der sexuellen Belästigung gem. § 184 i StGB eingeführt) nur eingeschränkt möglich. Sexuelle Belästigungen wurden in 25 Fällen erfasst. Von diesen insgesamt 171 Straftaten konnten 131 Fälle geklärt werden, dies entspricht einer Aufklärungsquote von 76,6 Prozent.
Die Raubdelikte sind um 15 Fälle auf nun 51 Taten gesunken, davon wurden 33Fälle aufgeklärt, das entspricht einer Aufklärungsquote von 64,7 Prozent. DieRaubdelikte liegen deutlich unter dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre mit 70 Delikten.
Bei den Diebstahlsdelikten ist ein Rückgang um 901 Taten (- 15,5 %) auf 4.910 Fälle registriert worden. Die einfachen Diebstähle sind um 10,8 Prozent, die Diebstähle unter erschwerten Umständen um 22,6 Prozent zurückgegangen. Die Anzahl der einfachen Diebstähle liegt bei 3.112, die schweren Diebstähle bei 1.798 Delikten. Im Zehnjahresvergleich liegen Diebstahlsdelikte nun unter dem Durchschnittswert von 5.467 Fällen. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ging um 84 Taten (-22 Prozent) auf 298 Fälle zurück, liegt aber über dem Durchschnitt aus den letzten 10 Jahren von 242 Taten. Präsidiumsweit war ein Rückgang um 20,9 Prozent oder 292 Fälle zu verzeichnen. Absolut wurden 1.106 Fälle aufgenommen. Nach der höchsten Zahl von Wohnungseinbrüchen im vergangenen Jahr liegt nun die Anzahl unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 1.153 Delikten. Nach wie vor stellen die Wohnungseinbrüche die Polizei gerade im Dreiländereck vor besondere Herausforderungen. Besonders die Städte Lörrach und Weil am Rhein waren von solchen Straftaten betroffen.
Auch bei den Rohheitsdelikten/Delikte gegen die persönliche Freiheit ist ein Rückgang um 34 Fälle (+1,5 %) auf 2.160 Fälle zu verzeichnen. Beim Raub, der Bestandteil dieses Summenschlüssels ist, gingen die erfassten Taten um 15 Fälle (-22,7 %) auf 51 Delikte zurück.
Die Zahl der Vermögens- und Fälschungsdelikte ist nochmals zurückgegangen, und zwar insgesamt um 3 Prozent auf jetzt 3.464 Fälle.
Im Bereich der sonstigen Straftatbestände des Strafgesetzbuches sind die Zahlen ebenfalls gefallen und zwar um 5,1 Prozent auf 3.282 Fälle. Hier schlagen neben Beleidigung und Hausfriedensbruch hauptsächlich Sachbeschädigungen zu Buche. In diesen Deliktsbereich fällt auch der Widerstand gegen die Staatsgewalt, der von 44 auf 53 Fälle gestiegen ist (+20,5 %).
Bei den strafrechtlichen Nebengesetzen sind Verstöße gegen das AufenthG, AsylG und FreizügG/EU um 399 Fälle (+7,9 %) auf 5.448 registrierte Delikte gestiegen, wie im Bereich der Rauschgiftdelikte (nach BtmG), wo es mit 1.838 Delikten 338 Fälle mehr als im Vorjahr zu bearbeiten gab (+22,5 %).
Betrugstraftaten zum Nachteil älterer Menschen haben zugenommen. In diesem Deliktsbereich wurden 45 Fälle erfasst, was eine Steigerung um 400 Prozent bedeutet. In 36 Fällen blieb es beim Versuch. Dieser Phänomenbereich umfasst die sogenannten Enkeltricks, Schockanrufe oder angebliche Polizeibeamte.
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