Marienberg/Reitzenhain/Chemnitz (ots) - Am 20.03.2018 wurde im Rahmen einer Kontrolle der Bundespolizei ein deutscher Staatsangehöriger mit einem aktuellen Haftbefehl festgestellt.
Am 20.03.2018 führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz Kontrollmaßnahmen in Reitzenhain durch. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung eines Fahrzeuges um 16:30 Uhr wurden bei einem Insassen zwei Fahndungsnotierungen festgestellt. Neben einer Aufenthaltsermittlung bestand gegen den Mann ein aktueller Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Der 20jährige Deutsche war 2017 durch das Amtsgericht Chemnitz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Zahlung einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt wurden. Da der Chemnitzer die geforderten 6.080,50 Euro Geldstrafe und Verfahrenskosten nicht aufbringen konnte, musste er die Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen antreten. Dazu wurde er in die Justizvollzugsanstalt Zwickau eingeliefert.
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