Ludwigsburg (ots) - Am Samstag, den 24.03.2018 gegen 15:05 Uhr, sollte ein 20-jähriger Krad-Fahrer aus Böblingen in der Flugfeld- Allee in Böblingen durch einen Funkstreifenwagen des Polizeirevier Böblingen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und eines fehlenden Kennzeichens einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Nachdem ihm Haltezeichen mittels Anhaltesystem gegeben wurden, setzte er seine Fahrt mit extrem hoher Geschwindigkeit in die Calwer Straße fort. Dort überholte er mit weiterhin stark überhöhter Geschwindigkeit mehrere Fahrzeuge, in dem er auf dem rechten Fahrstreifen an diesen vorbeifuhr. Im weiteren Verlauf fuhr der junge Fahrer auf die Bundesstraße 464 in Richtung Holzgerlingen auf und beschleunigte zeitweise sein Motorrad bis nahe an die 200 km/h Marke. Durch diverse Überholmanöver seitens des Flüchtigen mussten mehrere Autofahrer ihre Fahrzeuge stark abbremsen. Nur mit erheblicher Mühe war es der Polizeistreife möglich Sichtkontakt zu halten. Im Bereich der Einmündung "Holzgerlinger First" / Tübinger Straße missachtete der Motorradfahrer eine rote Ampel, wobei es nur der Umsicht und der Reaktion anderer Verkehrsteilnehmer zu verdanken ist, dass es nicht zu einem Zusammenstoß im Kreuzungsbereich kam. Im Bereich des Abzweigung Altdorf wendete der Motorradfahrer über den Kreisverkehr in Richtung Böblingen, da die Weiterfahrt auf der B464 in Richtung Tübingen durch eine weitere Polizeistreife gesperrt worden war. Auf der Rückfahrt in Richtung Böblingen herrschte kurz vor dem "Holzgerlinger First" stockender Verkehr, woraufhin der Krad Lenker wieder in Slalommanier zwischen den haltenden Fahrzeugen durchfuhr. Da der Kreuzungsbereich Holzgerlinger First durch eine weitere Polizeistreife zwischenzeitlich ebenfalls versperrt war, wollte der Motorradfahrer seine Maschine erneut auf der B464 wenden. Beim Wendevorgang in Richtung Holzgerlingen kam der Krad Lenker vermutlich durch einen Fahrfehler auf den Grünstreifen neben der Fahrbahn und stürzte bei geringer Geschwindigkeit. Hierbei konnte der Fahrer durch die Streifenbesatzungen festgenommen werden. Glück im Unglück hatte der Fahrer, da er keinerlei Verletzungen davongetragen hatte. Am Motorrad selbst entstand geringer Sachschaden. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Mögliche Zeugen und / oder Personen die durch das Verhalten des Krad-Fahrers gefährdet wurden, werden gebeten sich beim Polizeirevier Böblingen, Tel.: 07031-132501, zu melden.
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