Schwerin (ots) - In der Koalitionsvereinbarung für die jetzige Legislaturperiode wurde vereinbart, dass der Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene fortgeführt werden soll. Die finanziellen Mittel dafür sollen jährlich aus dem Strategiefonds des Landes zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Finanzausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern bereits die ersten 10,0 Mio. EUR genehmigt und er berät derzeit darüber, weitere 10,0 Mio. EUR für 2018 bereitzustellen.
Innenminister Caffier: "Die Landesregierung stellt diese Mittel zusätzlich aus dem Strategiefonds zur Verfügung und ermöglicht es den Kommunen so, an Förderprogrammen teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen."
Die neue Kofinanzierungsrichtlinie lässt Anträge auf finanzielle Unterstützung des kommunalen Eigenanteils bei der Inanspruchnahme von Förderungen aus 24 Richtlinien des Landes zu. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden, Ämter, Landkreise sowie kommunalen Zweckverbände. Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von der Leistungsfähigkeit des Antragstellers, in der Regel 50 bis 75%. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Auswahl der Projekte und die Festlegung der Förderhöhe trifft ein interministeriell besetzter Vergaberat.
Auf seiner konstituierenden Sitzung am 27.03.2018 im Innenministerium beschloss der Vergaberat, 20 Vorhaben mit einer Summe von rd. 4,7 Mio. EUR zu fördern und dadurch Investitionen in Höhe von 18,9 Mio. EUR zu ermöglichen. Zu den Vorhaben gehören z.B. der Neubau von Kita und Hort in Schlagsdorf (Landkreis Nordwestmecklenburg), der Straßenausbau Wollweberstraße in Friedland (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) oder der Neubau eines Hortgebäudes in Loitz und die Dachsanierung im Historisch-Technischen Museum Peenemünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald).
"Die Hebelwirkung dieser Finanzhilfen ist recht groß", freut sich Minister Caffier. "Sie tragen dazu bei, zahlreiche größere und kleinere und für die jeweils antragstellende Kommunen oftmals sehr wichtige Vorhaben finanziell abzusichern. Das letzte Förderprogramm war ein Erfolgsmodell, und ich bin sicher, dass auch dieses die Kommunen wieder unterstützen wird, von verschiedenen Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU zu profitieren.
Nach dem Auslaufen der Kofinanzierungsrichtlinie der letzten Legislaturperiode musste zunächst eine neue Richtlinie erarbeitet werde. Diese wurde zwischen des Ressorts abgestimmt und dem Landesrechnungshofes zur Anhörung vorgelegt. Die darin enthaltenen Neuregelungen betrafen beispielsweise die Erhöhung der Zahl der kofinanzierungsfähigen Richtlinien, die Erweiterung des Kreises der potentiellen Zuwendungsempfänger um die Landkreise, die Abhängigkeit der Förderquote von der Leistungsfähigkeit der Kommune (RUBIKON) sowie die Einführung eines Mindest- (10.000 EUR) und Höchstzuwendungsbetrages (1,0 Mio. EUR) für die von den Kommunen beantragten Investitionen.
Mit dem letzten Kofinanzierungsprogramm (2012-2016) i.H.v. insgesamt 50,0 Mio. EUR konnten 350 Anträge gefördert werden. Damit konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von rund 230 Mio. EUR u.a. für Kindertages- und Sportstätten, Schulen, Wegebau in ländlichen Regionen, für städtebauliche Vorhaben oder für Technik und Bauvorhaben im Brandschutz auslösen. Abzüglich der Förderungen der Fachministerien betrug der kommunale Eigenanteil nur 33,0 Mio. EUR.
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