Durchsuchung nach Waffen in Dötlingen

Delmenhorst (ots) - Landkreis Oldenburg/ Dötlingen. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen 47-jährigen Beschuldigten fand am Mittwoch, den 28.03.2018 eine Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten in Dötlingen statt. Grund der Durchsuchung war der Verdacht des Verstoßes gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen. Im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens ergaben sich bei der Auswertung von Kommunikationsdaten Hinweise darauf, dass der Beschuldigte im Besitz von Waffen sein könnte. Es wurde deshalb seitens der Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Oldenburg wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen hinsichtlich der Wohnung des Beschuldigten beantragt. Das Amtsgericht Oldenburg erließ den Durchsuchungsbeschluss antragsgemäß. Bei der Durchsuchung durch Polizeikräfte der Polizeiinspektion Delmenhorst/ Oldenburg-Land/ Wesermarsch wurden im großen Umfang diverse Gegenstände aufgefunden, die möglicherweise als verbotene Waffen bzw. Munition in Betracht kommen. Ob es sich bei den aufgefundenen Gegenständen tatsächlich um Kriegswaffen oder verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz handelt, muss durch eine sachverständige Begutachtung noch abschließend geklärt werden. Die Ermittlungen dauern derzeit an. Weitere Details zu den andauernden Ermittlungen werden nicht bekannt gegeben. Wir bitten von Rückfragen abzusehen.

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