OH_Kasseedorf / Unerlaubtes Verbrennen von Abfällen

Lübeck (ots) - Im Rahmen einer Funkstreife bemerkten Beamte des Polizei- Autobahn- und Bezirksrevieres (PABR) Scharbeutz am Dienstagnachmittag (27.03.2018) in der Gemeinde Kasseedorf einen auf einer Pferdekoppel aufgeschichteten Holzhaufen von zirka 3 x 2 Meter Grundfläche, der bis zu einer Höhe von zirka 1,5 Meter aus Zweigen, Altholzresten, behandeltem Holz, Styropordämmung und Bitumenpappe aufgeschichtet war.

Gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer betraten die Beamten das Grundstück. Auf die Frage, was denn mit diesem Haufen passieren soll, wurde den Beamten berichtet, dass dieser Haufen bei Gelegenheit verbrannt werden solle.

Dem Grundstückseigentümer wurde erklärt, dass es unzulässig ist, Abfälle, mit Ausnahme von pflanzlichen Abfällen, die auf dem Grundstück angefallen sind, zu verbrennen.

Bei einer gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer durchgeführten Inaugenscheinnahme eines in der Nähe dieses Holzhaufens entfachten, fast heruntergebrannten Gartenfeuers in einer Feuertonne stellten die Beamten anschließend fest, dass der Gartenbesitzer mit diesem Feuer nicht nur Gartenabfälle verbrannt hatte. Neben und in der Feuertonne erkannten die Polizisten Reste von Teppichen, Akkumulatoren, Kabel, Kleiderbügel und anderen Abfall. In der Nähe dieser Feuerstelle befand sich zudem ein weiterer Stapel mit behandeltem Altholz, auf dem ein verbrannter Rest einer Federkernmatratze zu erkennen war.

Vor diesem Hintergrund mussten die Beamten dem Verantwortlichen für das Feuer mitteilen, dass hier der Verdacht eines Umweltvergehens (Unerlaubter Umgang mit Abfällen; § 326 StGB) bestünde. Es musste ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Für das bisher nur aufgeschichtete und behandelte Altholz sicherte der Grundstückseigentümer den Beamten eine ordnungsgemäße Entsorgung mit Entsorgungsnachweis zu.

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