Lübeck (ots) - Am Mittwoch (04. April 2018) führte die Polizei am Lübecker ZOB und im angrenzenden Nahbereich zum mittlerweile vierten Mal Personenkontrollen durch. Unter anderem wurden Verstöße nach dem Waffengesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt.
In der Zeit von 15.00 Uhr bis 21.30 Uhr wurden circa 115 Personen rund um den Lübecker ZOB kontrolliert. In zivil und uniformiert arbeiteten insgesamt 20 Beamte der Landespolizei in mehreren Kontrollteams zusammen. Zeitweise wurde die Kontrolle von Mitarbeitern des Ausländeramtes begleitet. Die Beamten fertigten 17 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie zwei Anzeigen nach dem Waffengesetz.
Des Weiteren stellte sich bei zwei kontrollierten Personen heraus, dass diese zur Fahndung (1 x zur Aufenthaltsermittlung, 1 x als Vermisstensache) ausgeschrieben waren.
Der Lübecker ZOB gilt weiterhin als so genannter gefährlicher Ort. Die Polizei kann in diesen Bereichen anlassunabhängig Personen kontrollieren, ihre Identität feststellen und Personen und deren Sachen durchsuchen.
Die Kontrollen am ZOB werden auch weiterhin durchgeführt.
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