Delmenhorst (ots) - + Fahren unter Drogeneinfluss und ohne erforderliche Fahrerlaubnis +
Am Samstag, den 07.04.2018, gegen 17:55 Uhr, fiel einer Funkstreife der Autobahnpolizei Ahlhorn auf der A 1, zwischen dem Autobahndreieck Ahlhorner Heide und der Anschlussstelle Wildeshauen-West ein Kleintransporter mit Anhänger aus dem Rhein-Neckar Kreis in Baden-Württemberg auf. Wegen des Verdachts der mangelhaften Ladungssicherung wurde das Fahrzeuggespann auf dem Rastplatz in Höhe Streckenkilometer 153 zur Kontrolle angehalten. Die kontrollierenden Beamtinnen stellten fest, dass der 34-Jährige Fahrer aus Sankt Leon-Rot nicht im Besitz der zum Führen dieser Fahrzeugkombination erforderlichen Führerscheinklasse BE war. Darüberhinaus stellten die Beamtinnen anhand eines Drogentests fest, dass der Fahrzeugführer nicht nur sogenannte weiche, sondern auch harte Drogen konsumiert hatte. Es wurde daraufhin eine Blutentnahme angeordnet. Den 34-Jährigen erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Fahrverbot wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
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+ Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis +
Am Sonntag, den 08.04.2018, gegen 11:20 Uhr, kontrollierte eine Funkstreife der Autobahnpolizei Ahlhorn auf der A 1, auf einem Rastplatz zwischen den Anschlussstellen Vechta und Cloppenburg in Fahrtrichtung Hamburg einen Sattelzug aus dem Kreis Kempen Krefeld. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 39-Jährige Fahrer aus Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr im Besitz der zum Führen des Sattelzuges erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse CE war. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
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