Motorradfahrer stürzt bei Wildwechsel

Lohmar (ots) - Am Montagmorgen (09.04.2018) gegen 06.45 Uhr ist ein 49-jähriger Lohmarer mit seinem Motorrad auf der Schiffarther Straße in Lohmar gestürzt, weil er von einem wechselnden Reh erfasst wurde. Der Zweiradfahrer wurde bei dem Sturz leicht verletzt und kam in ein Krankenhaus. Der Lohmarer war mit seiner weißen Suzuki von der Bundesstraße 484 (B484) in Höhe der Ortslage Wahlscheid kommend auf der Schiffarther Straße in Richtung der Höhenstraße Landstraße 84 (L84) gefahren. Kurz vor der Einmündung zur Höhenstraße sprang von Links ein Reh über die Leitplanke auf die Fahrbahn und prallte gegen das Motorrad. Das Tier wurde durch den Zusammenstoß sofort getötet. Der 49-Jährige konnte seine Maschine nicht halten, stürzte auf die Fahrbahn und verletzte sich leicht. Am Motorrad entstand geringer Sachschaden. Jedes Jahr werden Personen bei Unfällen mit Wildtieren verletzt. Zumeist handelt um leichte Verletzungen, manche Unfälle enden für die beteiligten Verkehrsteilnehmer aber auch tödlich. Besonders groß ist die Gefahr von Wildwechsel im Frühjahr und im Herbst. Entlang von Wald- und Feldrändern sollten Straßennutzer in diesen Zeiten besonders vorsichtig fahren. Auch an Stellen, wo kein Verkehrsschild "Wildwechsel" auf die potenzielle Gefahr hinweist, können querende Tiere auftauchen. Grundsätzlich muss zu jeder Jahreszeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wildwechsel gerechnet werden. Viele Tiere, zum Beispiel Rehe, sind vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung besonders aktiv. Was ist zu tun, wenn Wildtiere über die Straße laufen? - Kann ein Zusammenprall nicht vermieden werden, versuchen Sie niemals auszuweichen - Licht abblenden, abbremsen und hupen - Auch wenn das Tier dann verschwunden ist, langsam fahren, Nachzügler könnten die Fahrbahn queren - Sollte der Unfall nicht vermieden werden können, Lenkrad gut festhalten, mit maximaler Kraft bremsen - Nicht Ausweichen - die Gefahr, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren birgt ein höheres Risiko

Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall: - Unbedingt anhalten - Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern - Verletzte Tiere nicht anfassen (Tiere können angreifen / Infektionsgefahr) - Rufen sie die Polizei zur Unfallaufnahme. Die Polizei verständigt den zuständigen Jagdaufsichtsberechtigten - Auf keinen Fall das Wild mitnehmen. Dies erfüllt in der Regel den Tatbestand der "Jagdwilderei" (§292 StGB) (Bi)

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