Schwerin (ots) - Die Landesregierung will mit dem Gesetz zur Einführung eines Leitbildes "Gemeinde der Zukunft" (Gemeinde-Leitbildgesetz) zukunftsfähige Gemeindestrukturen auf der Basis freiwilliger Entscheidungen der Kommunen anregen und unterstützen. Für solche Gemeindefusionen gibt es finanzielle Anreize auf der Grundlage einer Fusionsverordnung des Ministeriums für Inneres und Europa. Diese werden jetzt, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses des Landtages, erhöht. "Die Resonanz auf die finanzielle Anschubhilfe ist bisher nicht sehr groß. Um eine stärkere Anreizwirkung zu schaffen und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zweckentsprechend zu nutzen, werden wir die Fusionszuweisungen spürbar anheben", sagte Innenminister Lorenz Caffier.
Kernpunkt der bisher geltenden Fusionsverordnung (seit Sommer 2016 in Kraft) sind finanzielle Anreize für freiwillige Gemeindefusionen auf zwei Wegen:
Es werden zum einen Fusionszuweisungen für jede durch Fusion per Saldo wegfallende Gemeinde gewährt. Das sind derzeit standardmäßig 200.000 Euro. Für wegfallende Gemeinden des Nahbereichs eines an der Fusion beteiligten zentralen Ortes im Ländlichen GestaltungsRaum sind es sogar 300.000 Euro.
Darüber hinaus werden Konsolidierungszuweisungen gezahlt - und zwar in Höhe von bis zu 400.000 Euro für jede an der Fusion beteiligte Gemeinde mit einem Defizit im Finanzhaushalt zum Stand 31. Dezember 2015.
Bis 2019 stehen für Fusionszuweisungen und für Konsolidierungszuweisungen jeweils ca. 40 Mio. Euro zur Verfügung. Die Zuweisungen werden mit der neuen Verordnung deutlich angehoben. Die normalen Fusionszuweisungen werden auf 400.000 Euro verdoppelt. Die Fusionszuweisungen im Ländlichen GestaltungsRaum werden auf 600.000 Euro verdoppelt. Die Konsolidierungszuweisungen steigen sogar auf maximal 2 Mio. Euro.
"Insbesondere von den erhöhten Konsolidierungszuweisungen erhoffe ich mir einen Impuls. Schließlich sind in den Fusionsverhandlungen die Schulden der Fusionsgemeinden immer wieder ein großes Hindernis", so Caffier.
Die Verordnung soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, damit auch für die beiden bereits 2017 vereinbarten Gemeindefusionen die erhöhten Zuweisungen gewährt werden.
Geändert werden soll zudem das Auszahlungsverhältnis von erster und zweiter Rate der Konsolidierungszuweisung, und zwar von bisher 40:60 Prozent auf künftig 60:40 Prozent. Diese Änderung hat für die fusionierte Gemeinde einen doppelten Vorteil. Sie erhält nicht nur ein Fünftel der Konsolidierungszuweisung deutlich früher. Gleichzeitig steigt so auch der den Gemeinden zustehende Garantiebetrag um die Hälfte. Denn nur die erste Rate ist garantiert. Die zweite Rate gibt es, wenn innerhalb von fünf Jahren nach der Fusion der jahresbezogene Ausgleich des Finanzhaushalts erreicht wurde.
Bisher gab es zwei Fälle von Fusionen nach dem Gemeinde-Leitbildgesetz: Neu entstanden ist die Gemeinde Mönchgut im Landkreis Vorpommern-Rügen, in die Gemeinde Bentwisch im Landkreis Rostock wurde die Gemeinde Klein-Kussewitz eingemeindet. Drei Gemeinden sind durch diese Fusionen weggefallen. Mehr oder weniger ernsthafte Verhandlungen finden derzeit in etwa 20 bis 30 Gemeinden statt.
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