Konstanz (ots) - Schießerei vor Konstanzer Nachtclub "Grey" am 30.07.2017 Verkaufsweg der Tatwaffe weitgehend aufgeklärt
Im Fall der Schießerei vor dem Nachtclub "Grey" in Konstanz am 30.07.2017, bei der ein 34-jähriger irakischer Staatsangehöriger mit einem Sturmgewehr einen Menschen getötet und mehrere weitere teilweise schwer verletzt hatte, ist es der Staatsanwaltschaft Konstanz in enger Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen/Schweiz gelungen, den Verkaufs-weg der Tatwaffe weitgehend aufzuklären.
Nach den Ermittlungen der beiden Behörden wurde das Sturmgewehr M16 Anfang 2017 in Kreuzlingen (Schweiz) von einem dort wohnhaften 30-jährigen österreichischen Staatsange-hörigen an den späteren Täter verkauft. Der Verkauf der Waffe fand auf Vermittlung eines ebenfalls in Kreuzlingen wohnhaften 34-jährigen deutschen Staatsangehörigen statt.
Der Verkäufer hatte das Sturmgewehr Ende 2016 in Weinfelden (Schweiz) von einem 39-jährigen Schweizer Staatsangehörigen gekauft, der es seinerseits mehrere Jahre zuvor von einem Unbekannten erworben haben will.
Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen führt ein Strafverfahren gegen drei Personen wegen Ge-fährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen und Vergehen gegen das Waffengesetz. Die Ermittlungen sind nach wie vor im Gange.
Staatsanwaltschaft Thurgau Stefan Haffter Generalstaatsanwalt Stv. 004158 3451859 medien.staatsanwaltschaft@tg.ch
Staatsanwaltschaft Konstanz Andreas Mathy Erster Staatsanwalt 00497531 2802063 andreas.mathy@stakonstanz.justiz.bwl.de
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