Waffenverstoß – Kundenwerber unter Vorhalt einer Pistole abgewiesen

Löhne (ots) - (hay) Am Donnerstag (12.4.) gegen 17:45 Uhr schellten zwei Kundenwerber eines Mobilnetzanbieters bei einem Mehrfamilienhaus in der Glogauer Straße. Als sich die beiden Geschädigten, eine 23-jährige Frau und ein 24-jähriger Mann, im Treppenhaus befanden, trat ihnen eine 49-jährige Bewohnerin entgegen. Unter Vorhalt einer Pistole wies sie die beiden ab und forderte sie auf das Haus zu verlassen. Die alarmierte Polizei kontrollierte die alkoholisierte Tatverdächtige und durchsuchte die Wohnung. Dabei wurden verschiedene Gewehre und Pistolen aufgefunden und sichergestellt. Der Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen. Nach erster Prüfung war die Löhnerin rechtmäßig im Besitz der Waffen. Strafrechtlich hat sie sich wegen des Verdachts der Bedrohung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verantworten.

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