Bad Segeberg (ots) - Gestern haben Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Pinneberg und der Lebensmittelaufsicht des Kreises mehrere Kühlfahrzeuge auf der Bundesautobahn 23 kontrolliert.
Bei zehn kontrollierten Kühllastern stellten die Beamten kleinere Verstöße im Bereich des Lebensmittelrechts fest. So war zum Beispiel bei einem Transport die Frischware nicht ordnungsgemäß abgedeckt. Alle Verstöße bewegten sich im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und werden durch die Lebensmittelaufsicht verfolgt.
Verstöße gegen die Tiefkühlverordnung ließen sich erfreulicherweise nicht feststellen. Hier ist unter anderem geregelt, dass Tiefkühlware bei mindestens -18 Grad Celsius zu transportieren ist.
Leider mussten die Kontrolleure vereinzelt deutliche Überladungen feststellen. Ein Fahrzeug hatte das zulässige Gesamtgewicht um 30 Prozent überschritten. Der Lieferant rief daraufhin ein weiteres Kühlfahrzeug herbei, um die Ware umzuladen. Sowohl dem Fahrer als auch dem Fahrzeughalter drohen jetzt Bußgelder.
Grundsätzlich bleibt aber festzustellen, dass sich der positive Trend der letzten Jahre bei Lebensmitteltransporten auf der A 23 fortsetzt. Dies sei nach Angaben der Kontrollierten auch die Folge des Kontrolldrucks seitens Polizei und Lebensmittelaufsicht des Kreises Pinneberg.
Entsprechend werden zukünftig weitere gemeinsame Kontrollen stattfinden.
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