180415-1-pdnms Unbelehrbare Fahrzeugführer

Neumünster (ots) - Zwei 24 und 28 jährige Männer wurden von einer Streife des Autobahnrevieres Neumünster auf dem Parkplatz Bimöhlen an der A7 am 14.04.2018 gegen 02.10 Uhr kontrolliert. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sowohl der 24 jährige Fahrer wie auch sein 28 jähriger Beifahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Außerdem bestand gegen den 28 jährigen Beifahrer noch ein Haftbefehl. Der Haftbefehl war ausgestellt worden wegen ......genau, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Den beiden Männern wurde die Weiterfahrt untersagt, den 24 jährigen Fahrer erwartet jetzt eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, der 28 jährige Beifahrer musste im Anschluss zwecks Einzahlung des Geldbetrages bei der Justizvollzugsanstalt Neumünster die Beamten begleiten. Nachdem der Betrag eingezahlt war, musste der Haftbefehl nicht mehr vollstreckt werden. Beide Männer wurden nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass sie beide kein Fahrzeug mehr führen dürfen. Kurze Zeit später wurde der Mercedes der beiden Männer erneut von einer Streife vom Autobahnrevier Neumünster fahrend entdeckt. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten dann fest, dass jetzt der zuvor 28 jährige Beifahrer am Steuer saß und das Fahrzeug lenkte. Daraufhin wurden jetzt die Fahrzeugschlüssel sichergestellt, den 28 jährigen Fahrer erwartet jetzt eine erneute Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Sönke Petersen

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