Gütersloh (ots) - Steinhagen (CK) - Am Freitag, 06.04., 01.00 Uhr meldeten aufmerksame Zeuge über den Polizeiruf 110 einen Unfall.
Die eingesetzten Polizeibeamten fanden dann an der Hermelinstraße, etwa 230 Meter von der Kreuzung mit der Queller Straße entfernt, einen komplett beschädigten blauen VW Sharan, der dort verunfallt auf der rechten Seite lag. Der Fahrer hatte sich von der Unfallstelle entfernt, ohne sich um seine Pflichten als Unfallverursacher zu kümmern (siehe Pressebericht vom 09.04.).
Das Kennzeichen des Autos führte schnell zum Halter und zu dessen 15-jährigen Sohn aus Steinhagen. Noch in der Nacht suchten Polizeibeamte die Wohnanschrift auf und befragten den Sohn zu einer möglichen Unfallbeteiligung. Der Teenager stritt jedoch ab, mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein.
Ein 15-jähriger Zeuge, der ermittelt wurde, gab jedoch an, dass der Sohn des Halters, der bereits hinreichend polizeilich in Erscheinung getreten ist, Fahrer des VWs gewesen sein sollte.
Dieser stritt das in seiner polizeilichen Vernehmung jedoch ab.
Es wurden zudem umfangreiche polizeiliche Maßnahmen eingeleitet, die das Ziel hatten, den Fahrer des verunfallten Fahrzeugs über Sachbeweise zu ermitteln.
Gegen den 15-Jährigen aus Steinhagen, den Sohn des Halters, wurde ein Strafverfahren wegen Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Fahrlässige Körperverletzung - der Beifahrer wurde leicht verletzt - eingeleitet.
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