Heilbronn (ots) - Löwensteiner Berge: Zahlreiche Beanstandungen anlässlich Motorradkontrollen
Dem einwandfreien technischen Zustand des Motorrads galt am Sonntag eine Kontrollaktion der Verkehrspolizei Weinsberg. Im Bereich Löwenstein wurden an wechselnden Örtlichkeiten Kontrollstellen eingerichtet und der Fokus auf den motorisierten Zweiradverkehr gerichtet. Innerhalb von sieben Stunden wurden insgesamt 218 Fahrzeuge einer Kontrolle unterzogen. Bei 30 wurden zum Teil gravierende Mängel festgestellt. Diese erstreckten sich von nicht mitgeführten Fahrzeugpapieren bis hin zu technisch veränderten Motorrädern, deren Lenkern die Weiterfahrt untersagt werden musste. Die meisten der Beanstandungen ergaben sich in den Bereichen nicht zugelassener Bremshebel sowie unzulässig lauter Auspuffanlagen. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass der Anbau nicht zugelassener Fahrzeugteile nicht nur für den Biker bzw. die Bikerin und dessen Sozius, sondern auch alle Verkehrsteilnehmer ein nicht zu kalkulierendes Sicherheitsrisiko darstellt und grundsätzlich zur Untersagung der Weiterfahrt bis hin zur Sicherstellung des Motorrades führen kann. Die Kontrollen ergaben u. a. 21 Fälle von erloschenen Betriebserlaubnissen aufgrund technischer Änderungen, es wurden 25 Mängelberichtsverfahren eingeleitet und sieben Fahrzeuglenkern die Weiterfahrt untersagt. Beim Erlöschen einer Betriebserlaubnis, bei der durch die Mängel die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wird, erwartet den Betroffenen 1 Punkt im Fahreignungsregister und einen Bußgeldregelsatz von 90 Euro plus Gebühren, der in besonderen Fällen verdoppelt werden kann.
Hinzu kommen hohe Rückbau-Kosten, die zur Wiederherstellung in einen ordnungsgemäßen Fahrzeugzustand entstehen. Sollte das Mängelberichtsverfahren durch den Fahrzeughalter ignoriert werden, führt dies zwingend zur behördlich angeordneten Zwangsstillegung des Fahrzeugs, die ebenfalls mit Gebühren verbunden ist. Neben den Motorrädern musste ein auffällig getunter Porsche aufgrund zahlreicher technischer Veränderungen sichergestellt und einem Sachverständigen zur Begutachtung vorgeführt werden.
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