Ermittlungen wegen des Verdachts der Schleusung, Zwangsprostitution und Ausbeutung: Bundesweiter Schlag der Bundespolizei gegen mutmaßliches Netzwerk der Organisierten Kriminalität.

Durchsuchung eines Bordells in Hamburg durch die Bundespolizei.

Hamburg/ Kiel (ots) - Größte Zugriffs- und Durchsuchungsmaßnahmen seit Bestehen der Bundespolizei. GSG 9 ebenfalls beteiligt.

Am 18. April 2018 haben insgesamt 1.527 Beamte der Bundespolizei im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ab den frühen Morgenstunden zeitgleich in 12 Bundesländern 62 Bordelle bzw. Wohnungen durchsucht und dabei sieben erwirkte Haftbefehle vollstreckt. Bei den Maßnahmen konnten umfangreiche Beweismittel sowie Bargeld in Höhe von 248.390,00 EUR sichergestellt werden. Auch die GSG 9 war mit Kräften im Einsatz, da ein milieutypischer Besitz von Schusswaffen nicht ausgeschlossen werden konnte. Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen wurden 81 illegal aufhältige Personen angetroffen und an die zuständigen Landespolizeidienststellen übergeben. Im Rahmen der bislang größten deutschlandweiten Exekutivmaßnahme der Bundespolizei wurden auch drei Objekte in Norddeutschland durchsucht. Hierbei handelte es sich um zwei Bordelle in Hamburg und eine Wohnung in Kiel. Mit insgesamt 76 Beamten der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt wurden in diesen Durchsuchungsobjekten insgesamt zwei illegal aufhältige thailändische Staatsangehörige aufgegriffen. Bei einer dieser Personen konnte zusätzlich ein bestehender Strafvollsteckungshaftbefehl wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vollstreckt werden. Ferner wurden weitere Thailänderinnen als Zeugen für das Gesamtverfahren festgestellt und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Nach Abschluss der ersten Ermittlungen werden gegen die illegal aufhältigen Personen entsprechende aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Zum Kern der Gruppierung, die nach vorläufiger Bewertung der Organisierten Kriminalität (OK) zuzurechnen sein dürfte, zählen 17 Beschuldigte. Die Gruppierung soll thailändische Frauen und Transsexuelle mit erschlichenen Schengen-Visa ins Bundesgebiet eingeschleust haben. Der Reisezweck soll dabei von vorneherein in der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Ausübung der Prostitution und Überschreitung der Gültigkeitsdauer des erteilten Visums bestanden haben. In Deutschland sollen die eingeschleusten thailändischen Staatsangehörigen im Rotationsprinzip nahezu im gesamten Bundesgebiet in Bordellen eingesetzt worden sein. Sie mussten den Erkenntnissen zufolge nahezu 100% ihres Arbeitslohns an den jeweiligen Betreiber des Massagestudios abführen, um so den Schleuserlohn abzuarbeiten. Dieser soll regelmäßig zwischen 16.000 und 36.000 EUR betragen haben. Der Ertrag der verfolgten Gruppierung dürfte im siebenstelligen Bereich liegen. Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Bexbach mit Sitz in Frankfurt am Main führt das entsprechende Ermittlungsverfahren im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main seit Februar 2017. Gegenstand des Ermittlungskomplexes sind der Verdacht der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 AufenthG, des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 a StGB, der Ausbeutung von Prostituierten gemäß § 180a StGB, der Zuhälterei gemäß § 181a StGB, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB sowie der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Der Bundesminister des Innern, Horst Seehofer, erklärt hierzu: "Der Bundespolizei ist ein harter und in seinem Ausmaß beispielloser Schlag gegen ein bundesweit verzweigtes Netzwerk der Organisierten Kriminalität gelungen. Viele hunderte Frauen und Männer waren der menschenverachtenden grenzenlosen Profitgier von Schleusern über Jahre und Landesgrenzen hinweg ausgeliefert. Diesem skrupellosen Vorgehen und der sexuellen Ausbeutung in einem abscheulichen Ausmaß konnte heute ein Ende gesetzt werden. Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz." O-Ton des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann: "Es geht den Kriminellen nicht um humanitäre Fluchthilfe, sondern um persönliche Bereicherung in Form menschenverachtender Ausbeutung. Erneut zeigt sich: Organisierte Schleusungskriminalität ist häufig erst der Anfang für weitere Verbrechen!"

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