Chemnitz (ots) - Am 18. April 2018 haben 1.527 Beamte der Bundespolizei im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ab den frühen Morgenstunden zeitgleich in 12 Bundesländern 62 Bordelle bzw. Wohnungen durchsucht und dabei 7 Haftbefehle vollstreckt. Damit waren das die personell größten Exekutivmaßnahmen seit Bestehen der Bundespolizei.
Bei den Maßnahmen konnten umfangreiche Beweismittel sowie Bargeld in Höhe von 248.390,00 EUR sichergestellt werden. Auch die GSG 9 war mit Kräften im Einsatz, da ein milieutypischer Besitz von Schusswaffen nicht ausgeschlossen werden konnte. Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen wurden 81 illegal aufhältige Personen angetroffen und an die zuständigen Landespolizeidienststellen übergeben.
Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, der gewerbs- und bandenmäßigen Zwangsprostitution, der Zuhälterei und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt richtet sich gegen insgesamt 54 Beschuldigte im Alter zwischen 26 und 66 Jahren.
Zum Kern der Gruppierung, die nach vorläufiger Bewertung der Organisierten Kriminalität (OK) zuzurechnen sein dürfte, zählen 17 Beschuldigte. Die Gruppierung soll thailändische Frauen und Transsexuelle mit erschlichenen Schengen-Visa ins Bundesgebiet eingeschleust haben. Der Reisezweck soll dabei von vorneherein in der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Ausübung der Prostitution und Überschreitung der Gültigkeitsdauer des erteilten Visums bestanden haben. In Deutschland sollen die eingeschleusten thailändischen Staatsangehörigen im Rotationsprinzip nahezu im gesamten Bundesgebiet in Bordellen eingesetzt worden sein. Sie mussten den Erkenntnissen zufolge nahezu 100 Prozent ihres Arbeitslohns an den jeweiligen Betreiber des Massagestudios abführen, um so den Schleuserlohn abzuarbeiten. Dieser soll regelmäßig zwischen 16.000 und 36.000 EUR betragen haben. Der Ertrag der verfolgten Gruppierung dürfte im siebenstelligen Bereich liegen.
Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Bexbach mit Sitz in Frankfurt am Main führt das entsprechende Ermittlungsverfahren im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main seit Februar 2017. Gegenstand des Ermittlungskomplexes sind der Verdacht der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 AufenthG, des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 a StGB, der Ausbeutung von Prostituierten gemäß § 180a StGB, der Zuhälterei gemäß § 181a StGB, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB sowie der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Der Bundesminister des Innern, Horst Seehofer, erklärt hierzu: "Der Bundespolizei ist ein harter und in seinem Ausmaß beispielloser Schlag gegen ein bundesweit verzweigtes Netzwerk der Organisierten Kriminalität gelungen. Viele hunderte Frauen und Männer waren der menschenverachtenden grenzenlosen Profitgier von Schleusern über Jahre und Landesgrenzen hinweg ausgeliefert. Diesem skrupellosen Vorgehen und der sexuellen Ausbeutung in einem abscheulichen Ausmaß konnte heute ein Ende gesetzt werden. Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz."
O-Ton des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann: "Es geht den Kriminellen nicht um humanitäre Fluchthilfe, sondern um persönliche Bereicherung in Form menschenverachtender Ausbeutung. Erneut zeigt sich: Organisierte Schleusungskriminalität ist häufig erst der Anfang für weitere Verbrechen."
Ergänzungen für den Bereich Mitteldeutschland:
Auch in Mitteldeutschland fanden in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Maßnahmen gegen die Gruppierung der Organisierten Kriminalität im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt.
Seit den Morgenstunden durchsuchten ca. 150 Einsatzkräfte insgesamt sieben Objekte verteilt auf die Städte Dresden, Chemnitz, Zwickau, Magdeburg, Dessau, Nordhausen und Gotha. Dabei konnten 11 unerlaubt aufhältige Prostituierte (Nordhausen 2; Gotha 4; Chemnitz 4; Zwickau 1) festgestellt werden. Die unerlaubt aufhältigen Personen (thailändische Staatsangehörigkeit) erhielten teilweise Ausweisungsverfügungen. Bei den übrigen Personen klären die zuständigen Ausländerbehörden den weiteren Verbleib im Bundesgebiet.
Bei den durchsuchten Objekten handelte es sich um Wohnungen, welche hauptsächlich als Bordell oder Massagesalon genutzt wurden. Als Beweismittel stellten die Ermittler Smartphones, Tablets, Notebooks und Unterlagen sicher.
Einen in Gotha festgestellten Thailänder nahmen die Bundespolizisten aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls wegen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel fest.
Die auf die Durchsuchung folgenden strafprozessualen Maßnahmen werden in Teilen voraussichtlich noch bis in die frühen Abendstunden anhalten.
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