Eicklingen (ots) - In den Abendstunden des 17. April folgte eine Funkstreifenwagenbesatzung einem Kleinkraftrad, das immer weiter beschleunigt wurde. In der Hinterherfahrt konnte auf dem Tacho des Streifenwagens eine Geschwindigkeit von über 80km/h abgelesen werden. Der Fahrer des Kleinkraftrades wurde gestoppt und überprüft. Es stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem stellten die Beamten technische Veränderungen sowie ein fremdes Versicherungskennzeichen am Kleinkraftrad fest. Eine Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren gegen den jungen Mann eingeleitet.
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