Zittau (ots) - Ein polnischer Renault mit einem tschechischen Fahrer wurde am 19. April 2018 durch Beamte des Bundespolizeireviers Zittau auf der B178 bei Zittau kontrolliert. Die Überprüfung der Person und des Fahrzeuges verlief negativ. In der Beifahrertür stellten die Bundespolizisten allerdings eine Taschenlampe fest, die ihnen suspekt erschien. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass es sich bei dem Teil um ein Elektroimpulsgerät, getarnt als Taschenlampe, handelt. Somit fällt das Gerät unter die Rubrik verbotener Gegenstände und wurde eingezogen. Der 39-jährige Mann wurde belehrt und muss sich nun wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz verantworten.
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