Bad Segeberg (ots) - Etwas mehr Rücksicht im Straßenverkehr hätte am Dienstagmorgen ein 55-jähriger Fahrer aus Hamburg besser an den Tag gelegt.
Gegen 08:35 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg ein weißer Kleintransporter mit Segeberger Kennzeichen aufgrund seiner zügigen Fahrweise und mehrfachen Überholens auf. Zu dem Zeitpunkt war der Kleintransporter auf der B 432 in Richtung Norderstedt unterwegs.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs und des Fahrers stellte sich heraus, dass das Fahrzeug seit dem Januar 2018 nicht mehr über den erforderlichen Versicherungsschutz verfügte und zur sofortigen Außerbetriebssetzung ausgeschrieben war. Der Fahrer selbst hatte nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B und war somit nicht berechtigt, dass Fahrzeug mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 4600 kg zu führen. Des Weiteren verfügte das im Fahrzeug verbaute EG-Kontrollgerät nicht über eine aktuelle Eichung und in dem Gerät befand sich eine bereits mehrfach überschriebene Tachoscheibe.
Dementsprechend fertigten die Beamten eine Anzeige wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis, wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen des Verstoßes gegen das Fahrpersonalrecht.
Die Kennzeichen des Kleintransporters wurden an Ort und Stelle entstempelt und die Weiterfahrt untersagt.
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