Mannheim-Seckenheim (ots) - Bei einem Verkehrsunfall am Donnerstagnachmittag zog sich ein 91-jähriger Rollerfahrer Verletzungen am Kopf zu. Der Mann fuhr kurz nach 15 Uhr mit seinem Motorroller verbotswidrig auf dem Radweg entlang der Neuostheimer Straße in Richtung Suebenheimer Allee. In Höhe des Kreisverkehrs an der Kreuzung zur Kloppenheimer Straße kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte. Dabei zog er sich Verletzungen am Kopf zu, da er einen Fahrradhelm anstatt eines zulässigen Motorradhelms trug. Nach medizinischer Erstversorgung durch Rettungskräfte, verweigerte er die weitere Behandlung und wollte mit seinem Roller nach Hause fahren. Die Polizeibeamten untersagten ihm jedoch die Weiterfahrt, stellten den Roller an der Unfallstelle gesichert ab und fuhren den Senior nach Hause. Auf eine Ordnungswidrigkeitenanzeige verzichteten die Polizisten aufgrund des Alters und der Verletzungen des Mannes. Wegen seiner Uneinsichtigkeit und seines renitenten Verhaltens wird jedoch die Führerscheinstelle zur Prüfung führerscheinrechtlicher Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
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