Leipzig (ots) - Heute wurde der, umgangssprachlich als "Körperscanner" bezeichnete, Sicherheitsscanner am Flughafen Halle/Leipzig in Betrieb genommen.
Wer sich am Flughafen Leipzig/Halle künftig dafür entscheidet, in die Kabine des Scanners zu gehen - denn diese Art der Kontrolle ist freiwillig - braucht jedoch keine naturgetreuen Körperaufnahmen zu fürchten. Nach dem Scanvorgang erscheint auf dem Bildschirm des Sicherheitsbeamten ein "Strichmännchen", an dem etwaige Funde farbig markiert sind.
Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist die Bedrohung des Luftverkehrs verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Die Anforderungen an die Sicherheit sind gestiegen. Kontrollen und Kontrollmethoden werden vor diesem Hintergrund durch die Sicherheitsbehörden regelmäßig neu bewertet und gegebenenfalls angepasst. Aus diesem Grund setzt die Bundespolizei bereits seit 2012 erfolgreich die innovative Kontrolltechnik der Sicherheitsscanner ein. Ziel ist es, ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu garantieren und die Luftsicherheitskontrollen schnell und effizient durchzuführen.
Wissenswertes zum Sicherheitsscanner
1. Die Kontrolle mit dem Sicherheitsscanner ist für jeden Fluggast freiwillig. Im Fall einer Entscheidung, den Sicherheitsscanner nicht nutzen zu wollen, erfolgt alternativ die manuelle Kontrolle (Durchsuchung von Hand).
2. Die zum Einsatz kommenden Sicherheitsscanner arbeiten mit aktiver Millimeterwellentechnik. Die Geräte nutzen unter anderem die natürliche Wärmeabgabe des menschlichen Körpers. Sie sind nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand für die Gesundheit vollkommen un-bedenklich.
3. Sicherheitsscanner arbeiten mit einem automatischen Detektionsverfahren und zeigen erkannte Gegenstände an einem Piktogramm an, das bei jedem Fluggast gleich aussieht ohne Abbildung von körperlichen Merkmalen. Das Gerät produziert kein Bild des menschlichen Kör-pers.
4. Eine über den Scanvorgang hinausgehende Speicherung der beim Einsatz des Sicherheitsscanners erhobe-nen Daten erfolgt nicht.
5. Die Sicherheitsscanner erkennen sämtliche Gegenstände. Anders als bei herkömmlichen Torsonden können auch nicht- metallische Gegenstände angezeigt werden.
6. Überbekleidungen, wie Jacken und Sakkos müssen vor der Kontrolle ausgezogen sowie Mützen und Hüte abgelegt werden. Größerer Schmuck und Gürtel sind auf Wei-sung des Kontrollpersonals abzulegen. Andere Gegenstände wie z. B. Bordkarten, Kugelschreiber, Taschentücher und Geldbeutel müssen aus den Taschen genommen werden. Der Sicherheitsscanner kann von Personen mit einer Körpergröße zwischen 100 cm und 200 cm benutzt wer-den. Weitere Beschränkungen gibt es nicht.
7. Der Scanvorgang ist schnell und unkompliziert. Der Fluggast betritt den Sicherheitsscanner und stellt sich auf die vorgesehenen Markierungen. Die Arme müssen nach unten hängen und leicht vom Körper abgespreizt werden. Die Finger sind dabei zu strecken.
8. Nach ca. 1 Sekunde des Stillstehens kann der Fluggast den Sicherheitsscanner verlassen. Der eigentliche Scanvorgang ist abgeschlossen. Das Gerät berechnet nun, ob Gegenstände vorhanden sind und zeigt deren Position durch einen Kreis auf einem Piktogramm an. Bei der Anzeige "PASS" kann, sofern keine Schuhkontrolle erfolgt, der Fluggast die Kontrollstelle verlassen.
Der Weg durch die Kontrolle
1. Jacken, Mützen und Schals, größere Schmuckstücke und Gürtel nach Weisung des Kontrollpersonals, Münzen, Taschentücher, Ausweise, Bordkarten, etc. bitte ablegen.
2. Die Füße auf die vorgesehenen Markierungen stellen.
3. Die Arme, wie abgebildet neben dem Körper halten.
4. Die Finger gestreckt halten.
5. Während des Scans nicht bewegen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Leipzig
Yvonne Manger
Telefon: 0341-99799 107
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