Greven/ Ibbenbüren, Haftbefehl und Durchsuchungsbeschlüsse bei Bandidos-Mitgliedern vollstreckt

Greven/Ibbenbüren (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, Polizei Steinfurt und Polizei Münster

Am Mittwochmorgen (25.4.) durchsuchte die Polizei zwei Wohnungen vonMitgliedern und das Vereinsheim des Rockerclubs "Bandidos". Die drei Durchsuchungsobjekte liegen in Greven und Ibbenbüren.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um einen 52-Jährigen aus Greven und einen 38-Jährigen aus Ibbenbüren. Beide mussten sich bereits im letzten Jahr wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Ibbenbüren sprach die Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft Münster legte umgehend Berufung ein und veranlasste weitere Ermittlungen.

Diese brachten die Beamten auf einen Mietvertrag, der in dem Prozess als entlastendes Beweismittel vorgelegt wurde und sich nun als gefälscht herausstellt.

Ein Richter am Landgericht Münster, das über die Berufung zu entscheiden hat, erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster Haftbefehle gegen die Angeklagten und die Durchsuchungsbeschlüsse.

Der 38-Jährige wurde festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Den 52-Jährigen haben die Polizisten bislang nicht antreffen können. Bei der Durchsuchung stellten die Beamten zwei Motorräder der Marke "Harley Davidson" sicher und fanden waffenähnliche Gegenstände, die eventuell verboten sind. Die Ermittlungen dazu und zum Aufenthaltsort des 52-Jährigen dauern an.

Für Medienauskünfte steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0251 494-2415 zur Verfügung.

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