Mainz (ots) - "Komm, lieber Mai, und mache die Bäume wieder grün", lautet die erste Strophe eines bekannten Volksliedes. Der Mai macht jedoch nicht nur die Bäume wieder grün, sondern auch die Tage wieder länger, wärmer und heller. Gerade zu dieser Jahreszeit wird während des Einkaufs oder beim Besuch eines Bekannten gerne mal das Fenster gekippt, um frische Luft in die Wohnung hineinzulassen. Die Abwesenheit in Verbindung mit einem gekippten Fenster ist die perfekte Einladung für Einbrecher, schnell Beute zu machen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz informiert Sie deshalb speziell zum Thema Einbruchschutz für Fenster und Schächte.
Die Zahl der Einbrüche in Rheinland-Pfalz konnte 2017 gesenkt werden. Fast die Hälfte der Einbrüche blieb im Versuchsstadium stecken. Dies ist auch auf den vermehrten Einsatz von Sicherungstechnik und das aufmerksame Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zurückzuführen. Dennoch bleibt Einbruchschutz ein wichtiges Thema, um Einbrechern erst gar keinen Anreiz zu bieten.
Übliche Fensterkonstruktionen bieten in der Regel keinen Schutz - meist werden sie vom Einbrecher mit einfachem Werkzeug aufgehebelt. Besonders gefährdet sind leicht erreichbare Fenster-, Terrassen- und Balkontüren. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei Fensterrahmen, Beschlägen und Verglasungen ankommt.
Neubau/Umbau
Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse RC 2) einen guten Einbruchschutz. Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt. Es handelt sich damit um ein Fensterelement "aus einem Guss".
Widerstandsklassen
Einbruchhemmende Fenster werden in sechs Widerstandsklassen (RC) 1 bis (RC) 6 eingeteilt, wobei (RC) 6 für die höchste Widerstandsklasse steht. Die Einsatzmöglichkeiten sollten im Rahmen einer kriminalpolizeilichen Beratung geklärt werden. http://www.k-einbruch.de/beratungsstellensuche/
Uneingeschränkt empfehlenswert sind Fenster ab der Widerstandsklasse (RC) 2. Gleichwertig sind Fenster, die nach der bisherigen, bis September 2011 gültigen Vornorm, der DIN V ENV 1627, geprüft wurden.
Fachgerechter Einbau
Einbruchhemmende Fenster können ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie nach der Anleitung des Herstellers fachgerecht eingebaut werden. Auf die Aushändigung einer Montagebescheinigung sollte bestanden werden.
Von der Polizei empfohlene Hersteller finden Sie im Herstellerverzeichnis über "geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Fenster und Fassaden". http://www.polizei.bayern.de/content/4/4/9/fenster.pdf
Nachrüstung
Der Einbruchschutz von Fenstern kann im Nachhinein immer noch deutlich verbessert werden. Wichtig ist, dass nur eine fachgerechte Montage der Sicherungen und Beschläge den Einbruchschutz erhöht. Abschließbare Fenstergriffe allein reichen nicht aus, weil sie keinen Aufhebeschutz bieten. Ihre Anwendung ist nur in Verbindung mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll. Ob Ihre Fenster für eine solche Nachrüstung geeignet sind, sollte mit der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle bzw. dem Fachbetrieb besprochen werden. http://www.k-einbruch.de/beratungsstellensuche/
Einbruchhemmende Vergitterung
Fenster, vor allem häufig gekippte, wie z.B. WC-Fenster, können mit einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die Stabilität des Gitters, die fachgerechte Befestigung und die Sicherung gegen Demontage. In Kellerlichtschächten können Täter meist ungesehen "arbeiten". Betonierten Kellerlichtschächten sollte beim Neubau der Vorzug gegeben werden. Sie lassen sich mechanisch besonders gut sichern. Eine effektive Sicherungsart sind Rollenrostsicherungen. Eine gute einbruchhemmende Wirkung haben auch Elemente aus stahlarmierten Glasbetonbausteinen. Von der Polizei empfohlene Hersteller für geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Gitter finden Sie im Herstellerverzeichnis. http://www.polizei.bayern.de/content/4/4/9/gitter.pdf
Da eingebaute Sicherungen nur bei fachgerechter Montage ihre volle Wirkung entfalten, bieten die polizeilichen Beratungsstellen "Adressennachweise von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen" an. Bei diesen Adressennachweisen handelt es sich um Listen, in denen Fachfirmen genannt sind, die sich verpflichtet haben, Sicherungstechnik entsprechend der polizeilichen Empfehlungspraxis nachzurüsten: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/kriminalitaetsphaenomene/wohnungseinbruchdiebstahl/wer-macht-mein-haus-sicher/
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.k-einbruch.de/sicherheitstipps/fenster/ oder in der Broschüre des Programms Polizeiliche Kriminalprävention "Ungebetene Gäste": https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/1-ungebetene-gaeste/
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka