Gelsenkirchen (ots) - Am Samstag, den 28.04.2018 verschaffte sich ein 43-jähriger Gelsenkirchener über eine defekte Balkontür widerrechtlich Zutritt zur Wohnung seiner Ex-Partnerin, nachdem er bereits früher am Abend durch die Polizei des Hauses verwiesen worden war. Die hinzugezogenen Beamten erteilten dem Beschuldigten erneut einen Platzverweis, dem er jedoch nicht nachzukommen gedachte. Als die Person zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen werden sollte, reagierte er aggressiv und versuchte heftig, sich der Maßnahme zu widersetzen. Hierbei versuchte er wiederholt einen der Beamten in den Genitalbereich zu treten. Der Beschuldigte konnte schließlich von den Beamten überwältigt und dem Polizeigewahrsam zugeführt werden. Ihn erwartet ein Strafverfahren.
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