Kreis Soest (ots) - Noch bis zum 1. Juli 2018 können Besitzer illegale Waffen und Munition diese straffrei bei den Polizeidienststellen abgeben. Auch verbotene Geschosse, die Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsätze enthalten, können straffrei abgegeben werden. Möglich wurde dies durch die Regelung im Zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes, das Mitte 2017 in Kraft trat. Diese Amnestie gilt bundesweit, läuft jedoch am 1. Juli 2018 aus. Ziel der Regelung war die Reduzierung illegaler Waffen, die sich vor allem an Bürgerinnen und Bürger richtete, die etwa durch eine Erbschaft ungewollt in den Besitz solcher Waffen oder Munition kamen. (fm)
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