BPOLI C: Haftstrafe abgewandt – Bekannter zahlt Geldstrafe

Chemnitz (ots) - Beamte des Bundespolizeireviers Chemnitz vollstreckten am Chemnitzer Hauptbahnhof einen Haftbefehl.

Den Beamten fiel am 29.04.2018 gegen 08:15 Uhr eine stark angetrunkene Person am Bahnsteig 3 auf. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab bei dem 29-jährigen Deutschen eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung. Er war von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe von 2210,75 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 52 Tagen verurteilt wurden.

Da ein Bekannter die offene Geldstrafe für ihn zahlte, konnte eine Haftstrafe abgewandt werden.

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