Wer darf denn was – im verkehrsberuhigten Bereich?

POL-BI: Wer darf denn was - im verkehrsberuhigten Bereich?
Kennzeichnung Beginn Verkehrsberuhigter Bereich

Bielefeld (ots) - MK / Bielefeld - Stadtgebiet - Im Rahmen ihres dritten Aktionstags zum Schutz für Fußgänger und Radfahrer legen die Bielefelder Verkehrspolizisten ihren Fokus auf die, durch Verkehrszeichen gekennzeichneten, Verkehrsberuhigten Bereiche. Dabei werden die Polizisten am Donnerstag, 03.05.2018, Gespräche und Kontrollen an den ausgeschilderten Straßenabschnitten im Bielefelder Stadtgebiet durchführen.

Wie sieht es mit Ihrem Wissen zum Thema "Verkehrsberuhigter Bereich" aus?

Was erlaubt und was verboten ist:

- Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren und darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
- Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Autofahrer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
- Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Dieser dritte Verkehrsaktionstag ist dem Schutz von Fußgängern - insbesondere von Kindern - sowie Personen mit einem Handicap in verkehrsberuhigten Bereichen gewidmet.

Verkehrsberuhigte Bereich finden sich in Wohngebieten. Die Flächen haben überwiegend eine Aufenthaltsfunktion. Der Fahrzeugverkehr hat eine untergeordnete Bedeutung.

Besonders wichtig ist die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit - das bedeutet maximal 10 km/h.

Bei der Polizei gehen oft Hinweise von Anwohnern ein, die Angaben zu Autofahren machen, die sich nicht an die Regeln in den Verkehrsberuhigten Bereichen halten würden. Deshalb greift die Polizei das Thema auf und führt die Kontrollen am 03.05.2018 durch.

Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld


Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023

https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0