Bielefeld (ots) - MK / Bielefeld - Stadtgebiet - Im Rahmen ihres dritten Aktionstags zum Schutz für Fußgänger und Radfahrer legen die Bielefelder Verkehrspolizisten ihren Fokus auf die, durch Verkehrszeichen gekennzeichneten, Verkehrsberuhigten Bereiche. Dabei werden die Polizisten am Donnerstag, 03.05.2018, Gespräche und Kontrollen an den ausgeschilderten Straßenabschnitten im Bielefelder Stadtgebiet durchführen.
Wie sieht es mit Ihrem Wissen zum Thema "Verkehrsberuhigter Bereich" aus?
Was erlaubt und was verboten ist:
Dieser dritte Verkehrsaktionstag ist dem Schutz von Fußgängern - insbesondere von Kindern - sowie Personen mit einem Handicap in verkehrsberuhigten Bereichen gewidmet.
Verkehrsberuhigte Bereich finden sich in Wohngebieten. Die Flächen haben überwiegend eine Aufenthaltsfunktion. Der Fahrzeugverkehr hat eine untergeordnete Bedeutung.
Besonders wichtig ist die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit - das bedeutet maximal 10 km/h.
Bei der Polizei gehen oft Hinweise von Anwohnern ein, die Angaben zu Autofahren machen, die sich nicht an die Regeln in den Verkehrsberuhigten Bereichen halten würden. Deshalb greift die Polizei das Thema auf und führt die Kontrollen am 03.05.2018 durch.
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Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
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