Goslar (ots) - Fahren ohne Fahrerlaubnis:
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in den Abendstunden des 04.05.2018 wurde durch Beamte des Polizeikommissariats Oberharz in Clausthal-Zellerfeld festgestellt, dass der Führer eines Pkw lediglich im Besitz einer chinesischen und einer internationalen Fahrerlaubnis ist. Da er sich inzwischen aber seit ca. 19 Monaten in Deutschland befindet, ist der Besitz eines deutschen Führerscheins zwingend vorgeschrieben. Diesen konnte er nicht vorweisen. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. Weiterhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
i.A. Reckewell, PK'in
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