Ulm (ots) - Die 76-Jährige radelte gegen 15 Uhr durch die Schlegelgasse. Hier fuhr sie auf den Gehweg, obwohl dies nicht erlaubt ist. Ebenfalls nicht erlaubt war das Verhalten eines 27-Jährigen: Der war mit seinem Rad auf gerade diesem Gehweg unterwegs. Keiner der Beiden konnte mehr den Zusammenstoß vermeiden. Dabei erlitt die Seniorin leichte Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte die Frau ins Krankenhaus. Die Polizei ermittelt jetzt gegen die beiden Radler.
Hinweis der Polizei: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen", sagt die Straßenverkehrsordnung, also auch Radfahrer. Ausnahmen gelten nur für Kinder und ihre Begleiter oder wenn Radwege vorhanden sind. Die Polizei mahnt überhaupt, die Verkehrsregeln zu beachten. "Denn der Straßenverkehr ist mittlerweile ein sehr komplexes System", sagt die Polizei. Wer in dieses System eingreife, indem er Regeln missachte, schaffe Gefahren. Auch für sich. So können scheinbar "kleine Sünden" schwerwiegende Folgen haben.
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