GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Al-Shabab“ erhoben

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 27. April 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen

den 20-jährigen somalischen Staatsangehörigen Abduqaadir A.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Al-Shabab" beteiligt zu haben. Zudem wird ihm versuchter Mord sowie Beihilfe zum Mord vorgeworfen (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1, § 211, §§ 22, 23, 27 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Im Frühjahr 2012 forderten Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung "Al-Shabab" Abduqaadir A. auf, zukünftig eine bestimmte Moschee in Mogadischu zu besuchen. Der Angeschuldigte kam dieser Aufforderung nach und nahm dort regelmäßig an religiösen Unterweisungen teil. Nach ungefähr drei Wochen brachten ihn Mitglieder der Vereinigung in eines ihrer Ausbildungslager in der Nähe von Mogadischu. Dort schloss sich Abduqaadir A. der Vereinigung an. Um an deren Kampfeinsätzen teilnehmen zu können, begann der Angeschuldigte sodann eine Ausbildung im Umgang mit Pistolen und Handgranaten.

Noch während der Ausbildung unterstützte der Angeschuldigte gemeinsam mit zwei weiteren Mitgliedern seiner Gruppe einen Kämpfer der Vereinigung bei der Ausführung eines Tötungsauftrages. Mit Revolvern bewaffnet begleiteten sie den Attentäter in eine Moschee, wo er sein Opfer mit drei Kopfschüssen tötete.

In der Folgezeit kundschaftete der Angeschuldigte mit seiner Gruppe zur Vorbereitung weiterer Einsätze die örtlichen Verhältnisse in Mogadischu aus. Nach etwa zwei Monaten erteilten Verantwortliche der "Al-Shabab" dem Angeschuldigten den Auftrag, unter Anleitung eines erfahrenen Al-Shabab-Mitglieds eigenhändig einen Regierungsmitarbeiter zu töten. Dieser ältere Kämpfer der Vereinigung führte Abduqaadir A. sowie zwei Mitglieder seiner Gruppe zu einem Lokal, in dem das Opfer verweilte. Dort schoss der Angeschuldigte mehrfach auf den Mann, verletzte ihn aber nicht tödlich. Da der Anschlag fehlgeschlagen war, wurde Abduqaadir A. von der Terrororganisation inhaftiert. Es gelang ihm jedoch zu fliehen. Kurz darauf, im Oktober 2012, verließ der Angeschuldigte Somalia und reiste über Kenia, Uganda, Sudan und Libyen nach Italien und kam schließlich im Juni 2014 nach Deutschland.

Der Angeschuldigte wurde am 15. Februar 2018 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 9 vom 16. Februar 2018).



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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