Wilhelmshaven (ots) - Am 09.05.2018 kontrollierte die Polizei in Hohenkirchen einen Hächsler. Im Rahmen der Verkehrskontrolle gab der 33-jährige Fahrer zunächst an, seinen Führerschein vergessen zu haben, er sei aber in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, sonst hätte ihm sein Chef auch gar nicht erlaubt, die wertvolle Maschine zu fahren.
Bei der Überprüfung stellten die Beamten allerdings fest, dass der 33-jährige Wangerländer zwar eine Fahrerlaubnis für PKW, kleine landwirtschaftliche Maschinen und Schlepper besaß, er für den großen Hächsler jedoch keine Qualifikation vorzeigen konnte.
"Für das Fahren dieses landwirtschaftlichen Gerätes, benötigt man die Fahrerlaubnisklasse "T" erklärt Andreas Kreye, Leiter der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. "Diese Maschinen sind so groß und breit, dass Autofahrer im Begegnungsverkehr ganz rechts fahren müssen. Eine entsprechende Fahrerlaubnis mit einer besonderen Qualifikation macht bei diesen speziellen Fahrzeugen Sinn - sie darf eben nicht Jeder fahren."
Den 33-Jährigen erwartet jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und auch der Firmenchef muss sich in einem Verfahren verantworten, da er die Fahrt zugelassen hat.
Die Polizei weißt noch einmal darauf hin, dass nicht nur in landwirtschaftlichen Betrieben die Firmenverantwortlichen bzw. Halter dieser Fahrzeuge dafür sorgen müssen, dass alle Kraftfahrzeugführer jederzeit über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen. Bei Unsicherheiten sollte man sich fachkundigen Rat holen und sich nicht einfach auf Angaben im Internet oder die Aussagen der Mitarbeiter verlassen.
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