Schwetzingen/Rhein- 32-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen gewerbsmäßigen besonders schweren Fall des Diebstahls in Untersuchungshaft

Schwetzingen/Rhein-Neckar-Kreis (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 32-jährigen georgischen Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigen besonders schweren Fall des Diebstahls.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen am 15.05.2018 kurz vor 15 Uhr insgesamt acht hochwertige Parfums im Wert von über 800,- Euro aus einem Drogeriemarkt in Schwetzingen entwendet zu haben. Zur Tatbegehung steckte er die Parfums in eine präparierte Tasche, die den elektronischen Diebstahlsschutz aufhob. Der Täter wurde vor dem Verlassen des Drogeriemarktes von einem Ladendetektiv angesprochen und versuchte in der Folge aus dem Markt zu fliehen. Ein Drogeriemarktmitarbeiter konnte den Ladendieb jedoch aufhalten und schließlich Polizeibeamten des Polizeireviers Schwetzingen übergeben.

Der 32-Jährige wird beschuldigt gewerbsmäßig gehandelt zu haben um sich oder Dritten die fremden Sachen rechtwidrig zuzueignen. Er hatte die Absicht sich durch die Tat und wiederholter Begehung von Diebstahlstaten eine Einnahmequelle von Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.

Der 32- jährigen georgische Staatsangehörige wurde am 16.05.2018 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen gewerbsmäßigen besonders schweren Fall des Diebstahls der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Diese erließ gegen den Mann Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.

Der Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeireviers Schwetzingen dauern an.

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