(BC) Biberach – Unfallverursacherin kommt nicht davon / Dank einer Zeugin bleibt ein Autofahrer nicht auf seinem Schaden sitzen.

Ulm (ots) - Kurz vor 18 Uhr sah die Zeugin den Unfall auf dem Parkplatz in der Sennhofgasse. Dort stand ein BMW. Eine Opelfahrerin parkte aus und streifte dabei das Fahrzeug. Statt sich um den Schaden zu kümmern, flüchtete die Autofahrerin. Die Zeugin notierte sich ihr Kennzeichen und teilte es dem BMW-Fahrer mit. Die Unfallverursacherin muss sich nicht nur für den entstandenen Schaden in Höhe von insgesamt 700 Euro verantworten. Die 26-Jährige erwartet auch eine Strafanzeige wegen Unfallflucht.

Hinweis der Polizei: Wer nach einem Unfall einfach weiter fährt, begeht eine Straftat. Wenn der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist, muss der Verursacher warten, bis dieser kommt. Andernfalls muss er die Polizei informieren. Ein Zettel mit Namen und Anschrift, der an die Windschutzscheibe geklemmt wird, reicht nicht aus. Geldstrafen, Punkte, der Entzug der Fahrerlaubnis und in besonders schweren Fällen Haftstrafen können die Folgen von Unfallflucht sein.

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