Ergebnis des 4. Verkehrsaktionstages „Überwachung des Radverkehrs“

Bielefeld (ots) - EW/Bielefeld - Innenstadt -

Wie bereits berichtet, führte die Polizei am 17.05.2018 in der Bielefelder Innenstadt einen Verkehrsaktionstag durch.

Bei den Kontrollorten handelte es sich neben der Fußgängerzone um die Herforder Straße/Zimmerstraße, Elsa-Brändström-Straße/Am Zwinger sowie den Niederwall/Ravensberger Straße.

Neben 24 Verwarnungsgeldern für das Fahren in der Fußgängerzone und Fahren auf dem falschen Radweg, fertigen die Ordnungshüter 6 Ordnungswidrigkeitsanzeigen für das Benutzen des Handys auf dem Rad.

Des Weiteren belegte die Polizei in 5 Fällen auch Autofahrer mit Verwarnungsgeldern, da diese ordnungswidrig die Busspur befuhren, sowie den Gurt nicht angelegt oder ihre Sehhilfe nicht aufgesetzt hatten.

Ein Autofahrer muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, da er sein Kind nicht gesichert hatte.

Außerdem fertigten die Beamten eine Anzeige, da es an einem Pkw zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kam.

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